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© Nahaufnahme der Frau Befestigung Sicherheitsgurt - gpointstudio

Anschnallpflicht - Regelung und Ausnahmen

22. Dezember 2020 | Veröffentlicht in Infos

Bei einem Autounfall können die Verletzungen oder sogar das Überleben vom Sicherheitsgurt abhängen, denn dank ihm werden wir bei Kollisionen im Autositz gehalten. Anderenfalls könnten der Fahrer oder Mitinsassen aus dem Fahrzeug geschleudert werden. Damit kann der Gurt in Notfällen der Lebensretter sein. Doch wie verhält es sich mit der Anschnallpflicht? Was sagen die Regeln? Gibt es auch Ausnahmen? Müssen ebenso Tiere wie Hunde angeschnallt werden? Der nachfolgende Bericht erläutert alles Wissenswerte.

Was genau schreibt der Gesetzgeber zur Anschnallpflicht hierzulande vor?

In Deutschland gab es einst keine Anschnallpflicht. Wegen der hohen Anzahl an Verkehrstoten, die mit Gurt wahrscheinlich überlebt hätten, wurde 1976 die Anschnallpflicht eingeführt. Zunächst einmal galt sie lediglich für den Fahrer und erst seit 1979 für alle Insassen. Seit 2006 gibt es in ganz Europa eine Anschnallpflicht. Für die meisten Fahrer und Beifahrer ist es mittlerweile selbstverständlich, dass sie sich beim Autofahren anschnallen. Dies trotz Gurtpflicht zu unterlassen, kann bei einem Autounfall schwerwiegende Folgen haben oder sogar tödlich enden. Der Sicherheitsgurt ist der Lebensretter Nummer eins im Straßenverkehr. Wird er während der Fahrt nicht angelegt, droht ein Bußgeld. Dies gilt ebenso für vorgeschriebene Rollstuhl- und Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Auch Taxifahrer müssen sich seit 2014 anschnallen. Bei Missachtung können auch Ansprüche vom Versicherer bei einem Unfall wegen Mithaftung gekürzt werden.

Achtung:

Die Gurtpflicht gilt selbstverständlich ebenso für Kinder. Wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind, müssen sie während der Fahrt zusätzlich mit einem Kindersitz gesichert sein.

Anschnallpflicht – gibt es Ausnahmen?

Es gibt Ausnahmen, in denen gewisse Personen nicht verpflichtet sind, sich anzuschnallen. Dazu gehören zum Beispiel:

- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr
- Zusteller von Paketen und andere Lieferanten, da sie ständig anhalten und das Auto verlassen müssen
- Schrittgeschwindigkeit wie beim Fahren auf einem Parkplatz oder im Rückwärtsgang (kurzzeitig erlaubt)

Seit 1999 müssen sich auch die Fahrgäste im Reisebus anschnallen. Sie können den Gurt jedoch kurz ablegen, um zum Beispiel die Toilette an Bord aufzusuchen oder den Sitzplatz zu wechseln. Daneben gibt es Kraftomnibusse, die stehende Fahrgäste fördern. Auch aus medizinischen Gründen kann es mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein, dass man sich nicht anschnallen muss, wenn damit ernsthafte gesundheitliche Schäden einhergehen.

Wie verhält es sich mit Tieren?

Eine Anschnallpflicht besteht in Deutschland für Hunde, Katzen oder andere Tiere nicht. Sie müssen im Auto jedoch so gesichert werden, dass sie beim Ausweichen oder Bremsen kein Sicherheitsrisiko darstellen. Nicht verpflichtend, jedoch empfehlenswert sind Transportboxen für Hunde und Katzen. Für Erstere gibt es zudem spezielle Gurte, mit denen sie während der Autofahrt gesichert werden können.

Zusammenfassung

Die Anschnallpflicht wurde 1976 eingeführt. Der Grund waren die vielen Verkehrstoten. Der Gurt rettet bei Unfällen Menschenleben. Das wurde zu dieser Zeit erkannt. Das Fahren ohne Gurt stellt ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar. Daher wird es nicht als Kavaliersdelikt gewertet. Bei Missachtung wird ein Bußgeld verhängt. Es gibt Ausnahmen, die von der Anschnallpflicht befreit sind, beispielsweise Paketzusteller oder wenn kurze Zeit in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

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