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Oldtimer Zulassung: Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

20. Oktober 2019 | Veröffentlicht in Infos

Die Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen bietet einige Vorteile. Doch muss das Fahrzeug tatsächlich als Oldtimer eingestuft sein und die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Oldtimer kann eine Wertanlage, aber auch ein mit Emotionen verbundenes Erinnerungsstück sein. Um die Zulassung in der Rubrik “erhaltenswertes Kulturgut” zu bekommen und die Vorteile des H-Kennzeichens zu genießen, muss das Fahrzeug entsprechend historisch und weitgehend im originalen Zustand restauriert sein.

Die Grundvoraussetzungen für das H-Kennzeichen

Wenn ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt und mit Originalteilen restauriert ist, stehen die Chancen auf die begehrte Zulassung als Oldtimer sehr gut. Dennoch gibt es weitere Besonderheiten, die über eine Zulassung als Oldtimer und damit über die Zuteilung des begehrten und in der Versicherung lohnenswerten H-Kennzeichens entscheiden. H steht für historisch, woraus sich der Fokus auf die Besonderheiten ergibt. Wenn ein über 30 Jahre altes Fahrzeug nicht im Originalzustand aufgebaut, sondern getunt ist, wird die Zuteilung des Kennzeichens nicht erfolgen und das Auto muss trotz seines Alters regulär zugelassen werden. Die Beurteilung des historischen Wertes und der Einstufung als Kulturgut bedingt eine spezielle HU. Sachverständige mit der Spezialisierung auf Oldtimer sehen sich das Fahrzeug an und bewerten anhand eines Vorgabenkatalogs, ob die Voraussetzungen für einen Oldtimer gegeben sind oder ob eine Zuteilung des H-Kennzeichens aus bestimmten Gründen ausgeschlossen wird. Die Kriterien für den Erhalt von Kulturgut und damit für die Anmeldung als Oldtimer sind im §23 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Für die Zulassung bei der zuständigen Behörde muss neben den Dokumenten für das Fahrzeug die Einstufung aus der HU vorgelegt werden.

Warum nicht jeder Klassiker ein Oldtimer ist

Das Gutachten ist kostenpflichtig, aber eine Empfehlung für jeden Halter von Fahrzeugen mit einem Mindestalter von 30 Jahren. Der originale Zustand und der gute Erhalt des Fahrzeugs sind essenzielle Grundlagen für die Anmeldung eines Oldtimers. Die Vorteile sind offensichtlich und äußern sich beispielsweise in den speziellen Angeboten für Kfz-Versicherungen. Auch wenn viele Besitzer allein an das Alter ihres Autos glauben, ist längst nicht jeder Klassiker für eine Zulassung als Oldtimer prädestiniert. Sobald eines der wichtigen Kriterien nicht erfüllt ist, wird der Gutachter bei der HU eine Oldtimer Anmeldung ablehnen und die Grundlage für die Zulassung mit Privilegien nicht schaffen. Im Bezug auf Umbauten ist nicht alles verboten. Allerdings ist es eine wichtige Bedingung, dass die Um- und Aufbauten der damaligen Zeit entsprechen und sich nicht am heutigen Tuning orientieren. Auch technische Mängel oder dem Katalog nicht entsprechende Gebrauchsspuren führen zwangsweigerlich dazu, dass das Fahrzeug trotz seinem Alter keine Zulassung als Oldtimer – und damit kein H-Kennzeichen erhält.

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