Bei einem Steinschlag sollten Autofahrerinnen und Autofahrer schnell reagieren. Kleine Schäden können unter bestimmten Voraussetzungen repariert werden. Wann Steinschlagschäden repariert werden können und wann die Windschutzscheibe getauscht werden muss, zeigt dieser Beitrag.
Wann kann ein Steinschlag repariert werden?
Der Gesetzgeber macht eindeutige Vorgaben, wann ein Steinschlag repariert werden kann und darf und wann nicht. Damit eine Reparatur möglich ist, muss die Beschädigung auf die äußere Scheibe beschränkt sein. Darüber hinaus darf der Steinschlagschaden nicht größer als ca. 5 mm sein. Eine weitere Voraussetzung für die Steinschlagreparatur ist, dass der Schaden mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt ist. Dies gilt für alle Seiten. Nicht zuletzt darf der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen. Als Sichtfeld definiert der Gesetzgeber einen senkrechten, etwa 30 cm breiten Bereich mit der Größe eines DIA 4 Blattes genau über der Lenkradmitte. Der Grund für diese Beschränkung ist, dass eine Steinschlagreparatur unter normalen Lichtverhältnissen zwar nicht sichtbar ist, es bei Dunkelheit und Gegenlicht jedoch zu störenden Lichtreflexionen kommen kann.
Wann muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden?
Ist ein Stein in der oberen rechten Ecke der Windschutzscheibe eingeschlagen, darf keine Reparatur durchgeführt werden, wenn der Abstand zum Scheibenrand weniger als 10 cm beträgt, obwohl sich diese Stelle weit außerhalb des Sichtbereichs des Fahrers befindet. Wenn durch den Steinschlag ein Riss in der Scheibe entstanden ist, darf ebenfalls keine Reparatur mehr durchgeführt werden. Auch wenn der Schaden innen spürbar ist, das heißt der Schaden betrifft auch die Innenscheibe, muss die Scheibe ausgetauscht werden. Der ADAC rät dazu, die beschädigte Stelle auf der Windschutzscheibe möglichst zeitnah mit einem Pflaster oder einer Folie abzukleben, damit keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eindringen können. Falls Feuchtigkeit und Schmutz eingedrungen sind, darf ebenfalls keine Reparatur mehr durchgeführt werden.
Wer trägt die Kosten für eine Steinschlagreparatur?
Die häufigste Ursache für einen Steinschlagschaden sind vom vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleuderter kleine Steine. Selbst wenn der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs ermittelt werden kann, muss er in der Regel den Schaden nicht bezahlen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass kein Autofahrer bei normaler Fahrweise einen Schaden durch hochgeschleuderte Steine verhindern könnte, da er keinerlei Einfluss auf dieses Geschehen hat.
Allerdings, wenn das vorausfahrende Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf einer Schotterstraße fährt und dadurch Steine hochgeschleudert werden, die in Ihre Windschutzscheibe einschlagen, muss zwar nicht der Fahrer, aber seine Kfz-Versicherung den Schaden bezahlen. Vorausgesetzt, sie können ermitteln, wer das Fahrzeug gefahren hat. Die Versicherung des Verursachers muss auch eintreten, wenn beispielsweise von einem Baustellenfahrzeug Steine herunterfallen und Ihre Windschutzscheibe beschädigen. In allen anderen Fällen übernimmt Ihre Teilkaskoversicherung die Kosten für den Schaden.