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Warum das Handy an der Tankstelle verboten ist

22. Juni 2019 | Veröffentlicht in Infos

Rauchverbot an Tankstellen erscheint auf den ersten Blick – im Hinblick auf die offene Glut und den brennbaren Kraftstoff logisch. Doch auch das Handy stellt eine Gefahr dar und kann zu Tankstellenbränden und Explosionen führen. Dennoch beruht das Handyverbot an Tankstellen nur auf theoretischen Möglichkeiten und nicht auf einem Fall aus der Praxis.

Ein heruntergefallenes Handy kann zum Risiko werden

Anders als im Flugzeug beruht das Verbot der mobilen Telefonie an Tankstellen nicht auf einer Irritation der Elektronik. Vielmehr besteht das Risiko, dass das Handy herunterfällt und dass sich der Akku beim Sturz aus dem Gerät löst. Trifft ein Handy-Akku auf dem Boden auf, können sich theoretisch Funken bilden und in Verbindung mit den Kraftstoffdämpfen zur Entzündung führen. Die Explosionsgefahr von Handy-Akkus ist in den letzten Jahren laut Informationen des TÜV Nord deutlich gesunken. Doch die Handyverbotsschilder sind nach wie vor an allen Tankstellen vorhanden. Die Gefahr ist rein theoretischer Natur und dennoch in ihrer Auswirkung nicht zu unterschätzen. Die Tankstelle zählt als sehr sensibler und brandgefährdeter Bereich, in dem ein Feuer gravierende Schäden erzeugt. Aus diesem Grund reicht das Risiko zur Berechtigung des Verbots von Handys im Tankstellenbereich aus und eine wirkliche Gefahr aus der Praxis muss nicht zugrunde liegen. Die Akkus in modernen Smartphones sind fest verbaut und können sich auch beim Sturz nicht aus dem Gerät lösen. Viele Verbraucher fragen sich, warum das Verbot dennoch besteht und nicht “mit der Zeit geht”.

Katastrophenvermeidung steht im Fokus

Nicht jede Untersagung braucht einen Background in Form einer realen Gefahr. Auch im Flugzeug KANN ein Handy die Elektronik an Bord stören, doch MUSS das nicht zwangsläufig der Fall sein. Ebenso verhält es sich mit Smartphones an Tankstellen. Das Risiko ist vorhanden und kann zur Gefahr werden, auch wenn es keinen einzigen Fall einer Tankstellenexplosion durch ein heruntergefallenes Handy gibt. Einer Aufforderung zum Ausschalten des Handys muss man dennoch nicht nachkommen. Das Verbotsschild bezieht sich einzig und allein auf die mobile Telefonie, die im Tankstellenbereich geführt wird. In der Tasche darf man das Handy problemlos transportieren und auch wenn man es eingeschaltet und mit der Freisprechanlage im Audi A5 oder im VW Golf und jedem anderen Fahrzeug belässt, begeht man keinen Regelverstoß. Wer allerdings telefoniert oder im mobilen Internet surft, missachtet das Verbot und kann vom Tankstellenpersonal entsprechend ermahnt werden. Angst muss man nicht haben, da moderne Smartphones über eine marginale Spannung verfügen und aufgrund fest verbauter Akkus nicht zur Funkenbildung beim Herunterfallen neigen. Hand aufs Herz: Beim Tanken benötigt man auch kein Handy.

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