Essen, trinken oder mit dem Smartphone telefonieren. Bei der Frage, was am Steuer erlaubt ist und was nicht, sind viele Autofahrer nach wie vor sehr unsicher. Der folgende Ratgeber liefert Antworten und klärt auf, was Autofahrer während der Fahrt dürfen und was nicht.
Darf ich als Fahrer mein Smartphone während der Fahrt nutzen?
Die Antwort auf diese Frage ist ein ebenso eindeutiges “Nein” wie ein eindeutiges “JA”. Wer während der Fahrt mit seinem Smartphone telefonieren will, muss grundsätzlich eine Freisprecheinrichtung nutzen. Das Smartphone während der Fahrt auch nur in die Hand zu nehmen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. Steckt das Smartphone in einer festen Halterung beispielsweise am Armaturenbrett, darf darauf eine Nummer eingetippt und über eine Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Smartphone sollte vom Fahrer während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber auch, wenn das Smartphone in einer Halterung steckt, und es bei der Bedienung wegen der Ablenkung zu einem Unfall kommt, kann dies gravierende Folgen für den Fahrer haben. Insbesondere bei Unfällen mit Verletzten.
Wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgestellt ist, darf auch hinter dem Steuer mit dem Smartphone telefoniert werden. Dies gilt im Stau, an einer roten Ampel und, nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm aus dem Jahr 2014, auch für Fahrzeuge mit Start-Stopp-Automatik.
Essen, Trinken, Rauchen – was ist am Steuer erlaubt?
Grundsätzlich gibt es keinen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung, der dem Fahrer das Essen, Trinken oder auch Rauchen während der Fahrt verbietet. Es ist sogar nicht verboten, während der Fahrt alkoholische Getränke zu sich zu nehmen – wenn die Promillegrenze nicht überschritten wird. Aber, für Essen und Trinken am Steuer gilt das Gleiche wie beim Telefonieren mit Freisprechanlage. Wer durch seine Handlung abgelenkt wird und es kommt zu einem Unfall , trägt zumindest eine Mitschuld. Die Konsequenz ist, dass die Versicherung die Leistungen kürzen oder Schadenersatzansprüche ablehnen kann. Auch das Navi darf während der Fahrt bedient werden.
Fahren mit Kopfhörer und laute Musik hören
Das Hören lauter Musik oder mit aufgesetztem Kopfhörer fahren, ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings müssen Fahrer die gesetzlichen Bestimmungen in § 23 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung beachten. Dort heißt es, dass jeder Autofahrer dafür verantwortlich ist, dass weder seine Sicht noch sein Gehör durch die Insassen, die Ladung oder einfach nur den Zustand des Fahrzeuges beeinträchtigt werden dürfen. Das bedeutet, trotz lauter Musik oder Kopfhörer muss der Fahrer sicherstellen, dass er beispielsweise die Martinshörner von Polizei und Rettungsfahrzeugen hören kann.