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Werkstattrechnung zu hoch, Reparatur nicht richtig ausgeführt: diese Rechte haben Verbraucher

27. Januar 2021 | Veröffentlicht in Infos

Ein eigenes Auto bedeutet Freiheit, Unabhängigkeit und Flexibilität – aber manchmal auch viel Ärger. Wenn die Werkstattrechnung Überhand nimmt, Reparaturen fehlerhaft oder gar nicht ausgeführt wurden, ist die Euphorie, ein Auto zu besitzen, schnell gedämpft. In den letzten Jahren nehmen die Beschwerden über unsachgemäße Reparaturen und utopisch hohe Werkstattrechnungen stetig zu. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie als Verbraucher haben.

Rechnung viel höher als angenommen

Nicht selten passiert es, dass trotz eines vorherigen Kostenvoranschlags die Rechnung wesentlich höher ausfällt. Anstatt der einen Reparatur werden von der Werkstatt direkt einige andere Teile mit gewechselt, die Kosten steigen.

In diesem Fall sollten Sie sich zunächst die Rechnung genau erklären lassen. Stellen Sie Fragen, wenn Ihnen einzelne Rechnungspositionen unklar sind. Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, darf die tatsächliche Rechnungssumme nicht wesentlich höher sein. Die Differenz sollte hier 15 Prozent nicht übertreffen. Außerdem muss die Werkstatt mit Ihnen Rücksprache halten, wenn die Kosten steigen und Ihnen die Wahl lassen, ob Sie den Mehrpreis investieren können / möchten. Findet keine Rücksprache statt, können Sie Schadensersatz verlangen oder müssen die höheren Kosten unter Umständen gar nicht beziehungsweise nur anteilig bezahlen.

Reparatur mangelhaft / Schäden am Auto

Diese Situation kommt ebenfalls häufig vor: Sie bringen Ihr Fahrzeug wegen eines bestimmten Fehlers in die Werkstatt, holen es nach ein paar Tagen ab und stellen fest, dass das Problem weiterhin besteht. Im schlimmsten Fall sind sogar neue Fehler hinzu gekommen.

Verbraucher haben das Recht, eine fehlerhafte Reparatur zu bemängeln und gegebenenfalls durch die Werkstatt kostenlos nachbessern zu lassen. Erkennen Sie eine fehlerhafte Reparatur, reklamieren Sie dies sofort. Setzen Sie der Werkstatt eine angemessene Frist von 2 Wochen, die Nachbesserung vorzunehmen. Wird die Frist überschritten, können Sie weitere Rechte geltend machen.

Stellen Sie nach dem Werkstattaufenthalt Schäden am Auto fest oder fehlen plötzlich Wertgegenstände, haftet die Werkstatt, wenn überhaupt, nur zum Teil. Wertgegenstände sollten Sie grundsätzlich nicht im Auto lassen, wenn Sie dieses in einer Werkstatt abgeben. Bei Schäden am Kfz haftet die Werkstatt nur, wenn sie fahrlässig gehandelt oder die Reparatur unsachgemäß ausgeführt hat.

Fazit: Kontrollieren Sie den Zustand Ihres Autos sofort

Damit die Reparatur nicht zum wirtschaftlichen Ruin wird, sollten Sie die Rechnung sowie die Ausführung der Reparatur sofort nach Erhalt des Fahrzeugs kontrollieren, wenn Ihnen Zweifel aufkommen. Lassen Sie sich unklare Rechnungspositionen ausführlich erklären und reklamieren Sie Probleme unverzüglich. Um rechtliche Schritte einzuleiten, Schadensersatzansprüche oder Rechnungsminderungen durchzusetzen, ist zudem ein Anwalt erforderlich. Sind Sie Mitglied in einem Automobilclub, besteht oft eine Kfz-Rechtsschutzversicherung, die Ihnen beratend zur Seite steht und Sie unterstützt.

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