Die Zeiten, in denen Kinder ohne jegliche Sicherung im Auto mitgenommen werden durften, sind schon lange vorbei. Heute müssen Kinder mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Wie lange Kinder im Kindersitz Platz nehmen müssen und welche Strafen bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften gelten, zeigt dieser Beitrag.
Bis zu welchem Alter ist ein Kindersitz im Auto Pflicht?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt schon seit 1993 vor, dass Kinder im Auto nur mitgenommen werden dürfen, wenn für sie eine sogenannte Rückhaltevorrichtung vorhanden ist. Geeignete Rückhaltevorrichtungen für Kinder sind je nach Alter, Größe und Gewicht Babyschalen oder Kindersitze. Je nach Größe können Kinder in Kindersitzen mit dem Gurtsystem des Sitzes oder mit dem Fahrzeuggurt gesichert werden.
Kinder müssen im Auto, egal ob vorne oder hinten, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres oder bis sie größer als 150 cm sind, in einem Kindersitz Platz nehmen. Wichtig ist dabei, dass die Kindersitze für die Größe und das Gewicht der Kinder geeignet sind. Seit 2013 werden Kindersitze in der EU entsprechend den Regelungen ECE-R 129 zugelassen. Auf eine entsprechende Zertifizierung sollte beim Kauf geachtet werden.
Der Kindersitz muss zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen
Die Hersteller von Kindersitzen verwenden eine von den ICE-Regeln abweichende Unterteilung ihrer Kindersitze.
Klasse 0/0+, die sogenannten Babyschalen, sind für Kinder mit einem Gewicht von bis zu 13 kg und einem Alter von bis zu 15 Monaten geeignet.
Die Klasse 0/1 ist für Kinder mit einem Gewicht von bis zu bis 18 kg und einem Alter von bis zu 3 Jahren geeignet.
In einem Kindersitz der Klasse 1 können Kinder mit einem Alter von 9 Monaten bis 3 Jahren und einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg Platz nehmen.
Für die Sicherung von Kindern bis zum vorgeschriebenen Mindestalter von 12 Jahren eignen sich Kindersitz der Klassen 2/3 sowie 1/2/3. Diese Sitze können mitwachsen und eignen sich für Kinder mit einem Gewicht von 9 bis 36 kg.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Verwarnungs- und Bußgelder sind bei einem Verstoß gegen die Vorschrift, Kinder in einem Kindersitz im Auto mitzunehmen, gestaffelt. Mit einem Verwarnungsgeld von 30 Euro müssen die Verantwortlichen rechnen, wenn ein Kind zwar in einem Sitz mitgenommen, aber nicht ordnungsgemäß gesichert wird. 35 Euro kostet der Verstoß, wenn gleich mehrere Kinder ungesichert mitfahren.
60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg kostet es, wenn ein Kind ohne jegliche Sicherung mitgenommen wird. 70 Euro und 1 Punkt sind fällig, wenn mehrere Kinder ungesichert mitfahren. Die in Deutschland verhängten Verwarnungs- und Bußgelder sind noch moderat. In Spanien müssen Autofahrer mit einem Bußgeld ab 200 Euro rechnen. In Portugal kostet ein Verstoß sogar bis zu 600 Euro.