Ein Fahrverbot kann viele Probleme im Beruf und im Privatleben hervorrufen, sodass schnell Überlegungen in den Sinn kommen, ob und wie ein Fahrverbot verhindert werden kann. Grundsätzlich ist es möglich, ein Fahrverbot abzuwenden. Die Erfolgsaussichten hängen dabei von mehreren Faktoren ab und sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Bestimmte Voraussetzungen und die Vorgehensweise sind jedoch einheitlich festgelegt.
Fahrverbote dienen der Disziplinierung
Zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel gefahren, Alkohol am Steuer – all diese Vergehen sind im Bußgeldkatalog hinterlegt und können Fahrverbote nach sich ziehen. Die Strafen dienen dabei in erster Linie der Disziplinierung der Autofahrer, damit künftig keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung mehr begangen werden. Doch eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Existenz oder den Verlust des Arbeitsplatzes soll die Strafe nicht bedeuten. Daher gibt es Möglichkeiten, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln.
Fahrverbote in eine Geldstrafe umwandeln
Ob die Möglichkeit zur Umwandlung des Fahrverbotes in eine Geldstrafe besteht, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht klären und das Anliegen vor Gericht vertreten. In der Regel wird die Umwandlung nur bei Ersttätern, also Betroffenen, die zum Zeitpunkt des Vergehens noch nie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, angewandt. Zusätzlich bedarf es weiteren Voraussetzungen und einer guten Begründung. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben werden, bevor dem Gericht die Notwendigkeit der Umwandlung plausibel gemacht werden muss.
Diese Begründungen können ein Fahrverbot verhindern
Kann ein Anwalt nachweisen, dass durch das verhängte Fahrverbot der Arbeitsplatz oder die wirtschaftliche Existenz bedroht ist, kann das Gericht das Fahrverbot als unzumutbare Härte werten und in ein Bußgeld umwandeln. Auch das Argument “Augenblicksversagen” kann in bestimmten Fällen ausreichen, um das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Unter einem “Augenblicksversagen” versteht man beispielsweise Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern oder eine nicht vorhandene Ortskenntnis. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, legt die Bußgeldstelle oder das Gericht die Höhe des Bußgeldes fest. Ein Einspruch kann aber auch eine andere Form der Strafe zur Folge haben.
In diesen Fällen ist eine Umwandlung unwahrscheinlich
Die Chance besteht allerdings in erster Linie bei Ersttätern. Als Wiederholungstäter gelten Argumente, wie beispielsweise “Augenblickversagen” oder Wahrnehmungsfehler bei Verkehrsschildern, nicht mehr. Zudem spielt die Dauer des Fahrverbots eine Rolle. Je nach Vergehen drohen schließlich ein Monat oder drei Monate Führerscheinentzug. Besonders bei Verstößen mit Alkohol und Drogen am Steuer sind die Aussichten auf Erfolg sehr gering. Ebenso, wenn bereits Punkte in Flensburg eingetragen sind. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein.