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Wie Sie sich am besten bei einem Parkrempler verhalten

13. Juli 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Bei den meisten Unfällen kommt es zu Blechschäden, nicht selten durch einen Parkrempler. Doch wie sollte man sich in diesem Fall am besten verhalten? Muss die Polizei gerufen oder auf den Fahrzeugbesitzer gewartet werden? Der folgende Ratgeber erläutert nützliche Tipps.

Parkrempler – keine Fahrerflucht begehen

Perkrempler sind durch die Enge, die auf den meisten Parkplätzen herrscht, sowie die geringen oder fehlenden Einblicke nach hinten schnell passiert. Eine kleine Unaufmerksamkeit genügt. Bei einem Parkrempler entsteht meist nur ein kleiner Schaden. Doch auch wenn er nur wenig oder gar nicht zu sehen ist, handelt es sich um einen Unfall. Wer weiter fährt, begeht Fahrerflucht. Dies ist strafbar, kein Kavaliersdelikt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie beim Parkrempler verhalten, wenn beide Unfallbeteiligte vor Ort sind?

Befinden sich beide Parteien am Unfallort, ist es in der Regel einfach, den Fall abzuwickeln: Es wird ein Unfallprotokoll ausgefüllt und der Schaden der Versicherung gemeldet, die sich um alles weitere kümmert. Zur Beweissicherung empfiehlt es sich, von den Kratzern oder Dellen Fotos zu machen. Die Polizei muss bei einem Parkrempler unbedingt gerufen werden, wenn jemand verletzt wurde oder bezüglich des Geschehens keine Einigung erzielt werden kann. Allgemein empfiehlt es sich jedoch immer.

Parkrempler – wie am besten verhalten, wenn der Unfallgegner nicht anwesend ist?

Nach dem Parkrempler weiterzufahren, als sei nichts passiert und somit die Aufklärung zu verhindern, ist die völlig falsche Herangehensweise. Der Unfallverursacher sollte auf den Besitzer des zu Schaden gekommenen Autos warten und die Verantwortung für den Parkrempler übernehmen. Bei einem leichten Parkunfall ist es ratsam, bis zu 30 Minuten und bei einem schweren Schaden bis zu zwei Stunden zu warten. Falls es zu lange dauert, sollte die Polizei gerufen werden. Mit dem Geschädigten müssen bei jedem Unfall die Versicherungs- und Personendaten ausgetauscht werden. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt keinesfalls.

Was passiert bei Fahrerflucht?

Ist der Unfallverursacher verschwunden und der Fahrzeugbesitzer erstattet Anzeige, führt die Polizei eine Strafuntersuchung durch, nimmt den Schaden auf, prüft die Spuren am Fahrzeug und versucht, den Verursacher zu ermitteln. Ist dies erfolgreich, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden des Unfallgegners aufkommen. Im anderen Falle kann der Geschädigte ihn der eigenen Versicherung melden. Die Kosten für die Reparatur werden übernommen, wenn eine Vollkasko vorhanden ist. Für das unerlaubte Entfernen des Unfallverursachers vom Unfallort drohen je nach entstandenem Schaden hohe Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot.

Zusammenfassung

Ein Parkrempler ist schnell passiert. Es ist in diesem Fall wichtig, sich richtig zu verhalten, denn sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen. Es reicht nach einem Parkunfall nicht, einen Zettel mit der Adresse oder Telefonnummer am Fahrzeug zu hinterlassen. Wer den Unfallort verlässt und nicht auf den Fahrer des anderen Autos wartet oder die Polizei verständigt, begeht Fahrerflucht und somit eine Straftat, die schwerwiegende Folgen haben kann.

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