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Fristverlängerung für den Führerschein-Umtausch

20. Februar 2022 | Veröffentlicht in News

Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen des Lebens einiges durcheinandergebracht. Bedingt durch die Pandemie wurden daher auch die Fristen für den schon längst vorgeschriebenen Umtausch der alten Führerscheine verlängert. Obwohl eine erste Frist schon am 19.02.22 abgelaufen ist, haben die Länder beschlossen, dass zunächst keine Bußgelder gezahlt werden müssen. Trotzdem müssen sich Autofahrer jetzt um ihren Umtausch kümmern.

Der Umtausch der Führerscheine soll in Deutschland gestaffelt erfolgen

Der Umtausch der Führerscheine in Deutschland und in der EU hat einen besonderen Grund. Die Führerscheindokumente sollen in ein einheitlich lesbares und nahezu fälschungssicheres Kartenformat umgewandelt werden. Alleine in Deutschland sind von diesem Umtausch etwa 43 Millionen Führerscheininhaber betroffen. Der Umtausch aller Dokumente ist gestaffelt geplant und soll laut Bundesrat bis zum Jahr 2033 durchgeführt werden. Die Staffelung ist wichtig, damit beim Umtausch keine langen Wartefristen entstehen. So müssen in der ersten Stufe Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre Führerscheine tauschen, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Der Umtausch soll durch die Pandemie bis 19.07.22 stattfinden. Danach werden die Führerscheine von 1959 bis 1964, 1965 bis 1970 und 1971 und später getauscht. Im nächsten Schritt müssen in den Folgejahren alle Führerscheine der Jahre 1999 bis 2013 ausgetauscht werden.

Der alte Führerschein wird entwertet und darf anschließend behalten werden

Wer mit seinem VW Golf 7 oder seinem Audi A6 auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, fährt ohne den Tausch des alten Führerscheins selbstverständlich nicht ohne Fahrerlaubnis. Alle eingetragenen Führerscheinklassen im Dokument sind weiterhin gültig. Momentan wird noch nicht mal ein Bußgeld von den Behörden erhoben. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist übrigens jederzeit möglich. An die Tabelle mit den Fristen müssen sich Führerscheininhaber daher nicht zwingend halten. Für den Umtausch benötigen Pkw- und Motorradfahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Der alte Führerschein in Karten- oder Papierform darf übrigens behalten werden. Allerdings wird das Dokument entwertet.

Der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat hat eine Gültigkeit von 15 Jahren

Der Umtausch des Führerscheins in die Fahrerlaubnis im EU-Format ist für die Führerscheininhaber leider nicht kostenlos. Der Umtausch in der Führerscheinstelle kostet etwa 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Der neue Führerschein hat nach dem Umtausch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle Fahrzeuge, die auf der Rückseite eingetragen sind, dürfen mit dem Führerschein weiterhin unbefristet auf den Straßen bewegt werden. Nach 15 Jahren wird dann wieder eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt. Nach heutigem Stand erfolgt die erneute Ausstellung der Fahrerlaubnis ohne zusätzliche Prüfung und ohne Gesundheitscheck des Führerscheininhabers.

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