Die Abstandsregeln sind ein wichtiger Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und das aus gutem Grund. Ein zu geringer Abstand im Straßenverkehr ist eine häufige Unfallursache. Welche Strafen Autofahrern drohen, wenn sie den Mindestabstand nicht einhalten, zeigt der folgende Ratgeber.
§4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung stehen zum Mindestabstand folgende Vorgaben. Autofahrer müssen zu einem vorausfahrenden Fahrzeug einen Abstand einhalten, der groß genug ist, um sicher hinter dem Fahrzeug halten zu können, wenn der Vordermann plötzlich und unerwartet bremst. Dieser Mindestabstand darf nicht unterschritten werden, sonst drohen empfindliche Bußgelder bis hin zum Fahrverbot.
Wie groß muss der Mindestabstand sein?
Wie groß der Mindestabstand sein muss, ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Auf der sicheren Seite ist, wer die Regel “Abstand gleich halber Tacho” einhält. Das heißt, bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens 50 m betragen.
Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h muss ein Mindestabstand von 3 Fahrzeuglängen oder etwa 15 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt für alle Fahrzeuggrößen, unabhängig davon, ob man einen Mercedes der S-Klasse, einen 5er BMW oder einen VW Polo fährt.
Strafen und Bußgelder bei zu geringem Abstand im Straßenverkehr
Die Höhe der Bußgelder und Strafen richtet sich nach der gefahrenen Geschwindigkeit und wie weit der Mindestabstand unterschritten wurde. Eine Grenze wird bei 5/10 des halben Tachowertes gezogen. Bei Abstandsverstößen mit einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h beträgt das Bußgeld mindestens 25 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer durch den Verstoß gefährdet oder kommt es zu einer Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf 30 Euro beziehungsweise 35 Euro.
Strafen und Bußgelder für Abstandsverstöße bei mehr als 100 km/h
Wer bei einer Geschwindigkeit von 100 bis 130 km/h weniger als 50 bis 65 Meter Abstand (5/10) zum Vordermann hält, muss mit einem Bußgeld ab 75 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab einem Abstand von weniger als 3/10 des Tachowertes beträgt das Bußgeld 160 Euro, hinzu kommen 1 Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei weniger als 1/10 Abstand steigen die Strafen bei dieser Geschwindigkeit auf 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Strafen und Bußgelder für Abstandsverstöße bei mehr als 130 km/h
Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h wird ein Abstand zum Vordermann von nur 5/10 des halben Tachowertes mit einem Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg geahndet. Beträgt der Abstand weniger als 3/10, steigt das Bußgeld auf 240 Euro. 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot kommen hinzu. 400 Euro Bußgeld, 3 Punkte und ein dreimonatiges Fahrverbot erwartet Autofahrer, die bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.