Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich! Tel.: +49(0)89 74 83 59-10

© Open car trailer,ow; cargo; car trailer #259968795 | Urheber: Александр Поташев

Anhängerführerschein - Das is zu beachten

04. Juli 2019 | Veröffentlicht in Infos

Ein Einkauf im Möbelhaus, ein anstehender Umzug oder ein geplanter Campingurlaub – die Gelegenheiten, das eigene Auto um einen Anhänger oder Wohnwagen zu erweitern sind reich gesät. In vielen Fällen muss der Fahrer hierfür eine extra Fahrerlaubnis besitzen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Das ist mit einem Führerschein der Klasse B erlaubt

Der einfache PKW-Führerschein erlaubt es mitunter, einen Anhänger ziehen zu dürfen. Zu beachten ist hierbei, dass das Gesamtgewicht des Autos und des Anhängers unter 3,5 Tonnen liegt. Sollte der Anhänger allerdings nur für eine maximale Gesamtmasse von 750 Kilogramm zugelassen sein, darf das Fahrzeug bereits die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen haben. Die zulässige Gesamtmasse ist im Übrigen das Leergeweicht des Fahrzeugs bzw. des Anhängers zuzüglich der maximalen Zuladung. In der Zulassungsbescheinigung Teil I im Fahrzeugschein ist dieser Wert unter Zeile F.1 nachzulesen. Anhänger und Wohnwägen, welche die zulässige Gesamtmasse überschreiten, dürfen nicht von einem Fahrer mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Dem Fahrer stehen dann grundsätzlich zwei Wege offen.

Erweiterung um die Schlüsselzahl 96

Diese Neuerung existiert seit Anfang 2013 und ist insbesondere für die (zukünftigen) Besitzer von Wohnwägen interessant. Mit der Erweiterung des PKW-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96 steigt die zulässige Gesamtmasse auf maximal 4,25 Tonnen. Die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs darf 3,5 Tonnen jedoch weiterhin nicht überschreiten.
Um die Eintragung der Schlüsselzahl 96 zu erhalten ist in der Fahrschule lediglich eine siebenstündige Schulung, bestehend aus einem Theorie- und Praxisteil, nötig. Eine abschließende Prüfung muss nicht absolviert werden. Das Mindestalter hierfür beträgt 17 Jahre. Je nach Fahrschule sind mit Kosten zwischen 300 und 500 Euro zu rechnen.

Erwerb der Führerscheinklasse BE

Besitzern der Führerscheinklasse BE ist es erlaubt, Fahrzeuge und Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 7 Tonnen zu bewegen. Die Einschränkung der Klasse B bezüglich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs bleibt weiterhin bestehen. Möchte der Fahrer mehr als die 7 Tonnen an zulässiger Gesamtmasse bewegen, muss er einen LKW-Führerschein erwerben.
Um die Führerscheinklasse BE zu erlangen ist eine praktische Fahrprüfung abzulegen. Je nach Fähigkeiten und dem Lernprozess des Fahrschülers sind hier jedoch nur ein bis zwei Übungsstunden von Nöten, also deutlich weniger Stunden, als für die Klasse B benötigt werden. Zu den Übungsstunden kommen noch fünf gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten hinzu. Die Führerscheinklasse BE kostet den Fahrer, je nach Fahrschule und Anzahl der benötigten Stunden, zwischen 800 und 1.000 Euro, inklusive bis zu 100 Euro für die Prüfungsfahrt.

Vorteil für ältere Führerscheine

Fahrer mit Führerscheinen, die vor 1999 mit der Führerscheinklasse 3 ausgestellt wurden, müssen sich weniger Gedanken machen. Sie dürfen Autos und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen bewegen. Darüber hinaus ist es ihnen erlaubt, dreiachsige Züge mit einer Gesamtmasse von maximal 12 Tonnen zu bewegen. Das Zugfahrzeug darf jedoch die zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon: +49(0)89 74 83 59-10