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© Schöne Vorstadtstraße/Nachbarschaft - Blick auf die Vorhöfe - twenty20photos

Anliegerstraßen: Wer darf dort eigentlich fahren?

20. September 2020 | Veröffentlicht in Infos

Das Schild “Anlieger frei” haben die meisten Autofahrer wahrscheinlich schon gesehen. Üblicherweise gibt es zusätzlich ein Verbotsschild, für Fahrzeuge sämtlicher oder bestimmter Art, sodass es beispielsweise untersagt ist, mit einem Pkw oder Lkw über 3,5 Tonnen in diesen Straßen zu fahren. Lediglich Anlieger dürfen das Schild passieren. Doch wer gehört dazu? Handelt es sich hier nur um Anwohner oder wer darf ebenso hindurch fahren? Was passiert bei Missachtung des Verkehrsschildes? Dieser Ratgeber erläutert alles Wichtige.

Anliegerstraße: Wer darf hier fahren?

Ein rundes Verbotsschild untersagt den Durchfahrtsverkehr für jegliche Fahrzeuge. Häufig gibt es noch das Zusatzschild “Anlieger frei”, welches den Anliegern die Fahrt erlaubt. Diese Straßen dienen der Verkehrsberuhigung. Doch wer ist Anlieger? Darunter fallen die Grundstückseigentümer und Bewohner der Straße sowie deren Verwandte, Freunde etc. Daneben dürfen diejenigen, die vor Ort Wichtiges zu erledigen haben, hindurchfahren. Sie müssen demnach ein berechtigtes Interesse haben, die Straße zu nutzen, beispielsweise Patienten von Arztpraxen, Kunden von Geschäften oder Mitarbeiter von Unternehmen, die hier ansässig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Bewohner der Anliegerstraße tatsächlich angetroffen wurde oder die Praxis geöffnet hat. Die Absicht zählt. Auch Menschen, die Werbung austragen oder Staubsaugervertreter, die mit den Anwohnern in Kontakt treten möchten, um die Produkte zu verkaufen, dürfen die Anliegerstraße befahren.

Anliegerstraße – bei Missachten droht ein Bußgeld

Für viele Autofahrer ist es verlockend, Straßen trotz Verbot zum Durchfahren zu nutzen, wenn ein zusätzliches Schild “Anlieger frei” vorhanden ist. Wer bei einer Kontrolle kein Anliegen nachweisen kann, muss jedoch mit einem Bußgeld rechnen. Der Aufenthalt in der Straße muss nachvollziehbar sein. Es ist nicht erlaubt, sein Auto hier mehrere Stunden lang abzustellen und dann zu sagen, man wollte im Kiosk nur eine Flasche Wein kaufen oder die Anliegerstraße für eine Abkürzung verwenden. Laut Straßenverkehrsrecht handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, sodass ebenso ein Bußgeld droht. Auch Fahrer motorisierter Zweiräder oder Radfahrer riskieren bei Missachtung des Verkehrsverbots ein Bußgeld. Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge dürfen sogar abgeschleppt werden, beispielsweise beim Blockieren eines gemieteten oder für Behinderte vorgesehenen Parkplatzes. Diese Kosten sind teuer.

Zusammenfassung

Das Schild “Anlieger frei” soll vor einem zu hohen Verkehrsaufkommen schützen. Anlieger sind die, deren Grundstück an diese Straße anliegt. Auch Besucher brauchen sich keine Gedanken machen. Daneben gelten alle als Anlieger, die vorhandene Geschäfte, Arztpraxen, Firmen usw. besuchen möchten. Wer die Anliegerstraße befährt und keinen der erwähnten Punkte erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss bei einer Kontrolle ein Bußgeld befürchten. Unter Umständen darf das Auto bei einem unrechtmäßigen Parken sogar abgeschleppt werden.

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