Viele kennen den Begriff Autokorso wahrscheinlich von gewonnenen Spielen bei der Fußball-Weltmeisterschaft oder einer Hochzeit. Die Fahrzeuge werden geschmückt, um im Anschluss hupend in einer Kolonne zu fahren und auf sich aufmerksam zu machen. Doch was sagt die StVO zum Autokorso? Was ist erlaubt und was nicht? Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz? Diese Fragen werden nachfolgend erörtert.
Was ist eigentlich erlaubt?
Nicht nur bei einer Hochzeit, auch bei der Fußballweltmeisterschaft und in anderen Situationen herrscht auf den Straßen Ausnahmezustand. Viele Menschen sind mit ihren Autos Stoßstange an Stoßstange unterwegs. Die Freude ist groß, beispielsweise über den Sieg. Dies wird durch Hupkonzerte und Jubelrufe zum Ausdruck gebracht. Doch es gibt einige Dinge zu beachten, damit kein Bußgeld droht. Ein Autokorso legt auch gern einmal den Verkehr lahm und auch der große Lärm findet nicht bei jedem Anklang. Er entsteht nicht nur durch das permanente Hupen, bei einer Hochzeit hängen häufig auch Blechdosen an den Fahrzeugen. Die meisten Bräuche sind rechtlich gesehen eine Ordnungswidrigkeit, doch viele Ordnungshüter dulden sie stillschweigend.
Grundsätzlich gilt:
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass sinnloses Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften, die vermeidbare Belästigung mit Abgasen und Erzeugung von unnötigem Lärm verboten ist. Die Polizei ist somit dazu berechtigt, einen Autokorso zu verbieten und ein Verwarngeld auszusprechen. Rein theoretisch ist es verpflichtend, ihn als Veranstaltung anzumelden. In der Praxis tolerieren die Polizisten es jedoch meist, wenn der Straßenverkehr und die Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und Anwohner sich nicht belästigt fühlen, da der Autokorso oftmals spontan entsteht, zum Beispiel nach einem gewonnen Fußballspiel. Eine Gefährdung liegt bereits beim Herauslehnen aus dem Fenster des Autos vor. Diese und andere unpassende Verhaltensweisen gilt es, strikt zu meiden. Weiterhin gültig sind:
- Maximale Anzahl der Fahrzeuginsassen entsprechend der Sicherheitsgurte
- Anschnallpflicht
- Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen den Fahrzeugen
- Verkehrszeichen und Verkehrsvorschriften wie Ampeln, Fußgängerüberwege oder Stoppschilder
- Promillegrenzen
Fahnen dürfen nicht breiter als das Auto sein. Allgemein ist das Schmücken der Fahrzeuge zulässig, wenn die Spiegel, Blinker, Scheinwerfer und das Nummernschild nicht verdeckt werden. Generell zu beachten ist: Bleiben die Verhaltensregeln der Straßenverkehrsordnung unbeachtet, kann dem Versicherten im Falle eines Schadens eine Teilschuld drohen. Schlimmstenfalls erlischt der Versicherungsschutz gänzlich.
Zusammenfassung
Ob Hochzeit oder Fußballspiel, es gibt viele Gründe zum Feiern und der Autokorso darf oftmals nicht fehlen. Hupkonzerte, Fahnen und zahlreiche Fahrzeuge sind typisch, sodass auf den Straßen oftmals kein Durchkommen mehr möglich ist. Dabei ist es jedoch wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Die Polizei ist meist sehr tolerant, doch wird der Autokorso übertrieben, sodass es zu einer Gefährdung kommt, droht ein Bußgeld. Rein theoretisch muss ein Autokorso als Veranstaltung angemeldet werden. Bei Missachten der Verkehrsregeln und einem Unfall ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder erlischt.