In Deutschland pendeln viele Millionen Menschen täglich zu ihrer Arbeitsstelle. Die Anfahrt, ganz gleich mit welchem Beförderungsmittel, dauert im Schnitt zwischen 30 und 60 Minuten. Auch längere Anfahrtswege von etwa 100 km sind in vielen Branchen sehr oft üblich. Es stellt sich die Frage, mit welchen Verkehrsmitteln die deutschen Pendler am liebsten unterwegs sind.
Das eigene Auto oder der Firmenwagen ist bei Pendlern sehr beliebt
Die Frage, welches Verkehrsmittel bei Pendlern besonders beliebt ist, kann relativ schnell beantwortet werden. Mehr als 68 Prozent aller Pendler sind mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Firmenwagen zu ihrer Arbeitsstelle unterwegs. In vielen Bundesländern fahren die Pendler mit ihrem VW Golf 7 oder auch mit ihrem Audi A5 über die Landesgrenzen. Dies bedeutet, dass die Pendler zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen wohnen und in Niedersachsen arbeiten. Aber auch in den Grenzgebieten zum Ausland wird kräftig gependelt. So arbeiten zum Beispiel viele Deutsche in Frankreich, Holland, Luxemburg oder in Polen. Sehr oft werden für weitere Strecken aus Kostengründen auch Fahrgemeinschaften gebildet. Die Pendler treffen sich meist an ausgewiesenen Park+Ride Parkplätzen.
Mit Bussen und Bahnen sind in Deutschland nur wenige Pendler unterwegs
Das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist weniger beliebt. Mit Bussen und Bahnen sind deutschlandweit nur etwa 16 Prozent der Arbeitnehmer unterwegs. Dies hat gleich mehrere Gründe. In vielen Städten, Gemeinden und auch in den Bundesländern sind die öffentlichen Verkehrsmittel schlecht getaktet. Oftmals bestehen zu bestimmten Örtlichkeiten schlechte oder überhaupt keine Verbindungen. Auch der Preis für die Monats- oder Jahreskarten ist für viele Bus- und Bahnverbindungen immens und reißen ein großes Loch in den Geldbeutel. Fällt ein Bus oder die Bahn aus, kommen die pendelnden Mitarbeiter zudem in der Regel später oder manchmal sogar überhaupt nicht zu ihrem Arbeitsplatz.
Wie weit ein Arbeitsplatz entfernt sein darf, ist gesetzlich nicht genau definiert
Für viele Arbeitnehmer stellt sich beim Pendeln auch die Frage, welche Entfernung zum Arbeitsort zumutbar ist. Die Zeit zum Arbeitsplatz und wieder nach Hause geht schließlich von der Freizeit des Arbeitnehmers ab. Die Regelung für eine zumutbare Wegstrecke zum Arbeitsplatz ist gesetzlich nicht geregelt. Es finden sich in keinem Gesetzestext exakte Angaben dazu, welche Entfernungen zum Arbeitsplatz zumutbar sind. Immerhin findet sich im § 140 Absatz 4 SGB III, was nicht mehr zumutbar ist. Das Pendeln zu einem Arbeitsplatz ist unzumutbar, wenn die Fahrzeit bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden bei mehr als zweieinhalb Stunden liegt. Beträgt die Arbeitszeit 6 Stunden oder weniger, sollte die Anfahrt nicht mehr als 2 Stunden dauern. Ob allerdings ein unzumutbarer Anfahrtsweg vorliegt, muss immer im Einzelfall entschieden werden.