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© Hund mit gebrochenem Bein - Chalabala

Das richtige Verhalten bei einem Haustierunfall

24. August 2021 | Veröffentlicht in Infos

Ein Autounfall ist immer ärgerlich, umso mehr, wenn dabei Wildtiere wie Rehe, Wildschweine oder Enten verletzt werden. Bei herrenlosem Wild ist der Schadensfall klar geregelt, die Versicherung zahlt bei Haarwild. Wesentlich dramatischer ist auch für hart gesottene Autofahrer die Kollision mit einem Haustier, denn es wird von irgendjemandem geliebt und wahrscheinlich schon bald vermisst. Sofern an Ihrer Fahrtüchtigkeit kein Zweifel besteht, brauchen Sie sich jedoch zumindest rechtlich keine Sorgen machen, denn Haustiere gelten in Deutschland als “Sache”.

Muss die Polizei nach einem Haustierunfall informiert werden?

Sofern Sie an Ihrem Audi A5 keine größeren Schäden geltend machen müssen, ist das aus gesetzlicher Sicht nicht notwendig. Dennoch sollte erwähnt werden, dass Sie sich theoretisch der Unfallflucht schuldig machen könnten. Der Grund in diesem Dilemma liegt in der Gefahrenvermeidung für nachfolgende Verkehrsteilnehmer, wenn der überfahrene English Mastiff mit 100 Kilogramm die Straße versperrt. Auch die unschönen Überreste der Perserkatze können dazu führen, dass die Fahrerin des nachfolgenden VW Golf vom Verkehrsgeschehen abgelenkt wird und somit einer von Ihnen verursachten Gefährdung unterliegt.

H2. Wer kümmert sich um die Bergung der verendeten Tiere?

Kurz und knapp – Sie. Fühlen Sie sich dazu nicht in der Lage, rufen Sie doch besser die Polizei, die wird das dann für Sie übernehmen. Fahren Sie einfach weiter, ohne zu prüfen, ob das Tier verletzt oder tot ist, kann es passieren, dass Sie von Zeugen zwecks Tierquälerei angezeigt werden und mit einem Bußgeld belangt werden. Also Anhalten und nachsehen ist Pflicht, die Polizei zu verständigen macht Sinn – insbesondere dann, wenn es um die Schadensregulierung an Ihrem BMW Z3 geht.

Wer kommt für den entstandenen Fahrzeugschaden auf?

Gemäß § 833 BGB tritt der Tierhalter im Zuge der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für entstandene Schäden an Ihrem Fahrzeug ein – vorausgesetzt, er bzw. sie kann ermittelt werden. Bei vielen Haustieren bzw. Hunde, Katzen oder Pferde springen die Tierhaftpflichtversicherungen der Besitzer ein. Auch hier kommt Ihnen ein Anruf bei der Polizei zugute und nach Möglichkeit dokumentieren Sie die Unglücksstelle und entstandenen Schäden mit Ihrer Handy-Kamera.

Was gibt es sonst noch beim Haustierunfall zu wissen?

Prüfen Sie auch Ihre eigene Versicherungspolice. Häufig kommt es nach einem Haustierunfall zu nachfolgenden Auffahrunfällen, bei denen zunächst Sie vom auffahrenden Verkehrsteilnehmer zur Rechenschaft gezogen werden. Diverse Assekuranzen lehnen die Schadensregulierung nach einer Vollbremsung für Kleintiere (Hund, Katze, Igel, etc.) ab. In Fahrsicherheitstrainings kann das instinktive Verhalten zumindest ansatzweise abtrainiert werden. Statt unkontrolliert auf den Gehsteig oder in den Gegenverkehr zu schlittern, sollten Sie das Lenkrad festhalten und so stark abbremsen, wie es die Straßen- und Witterungslage zulässt.

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