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© Männlicher Polizist in Uniform schreibt eine Geldstrafe an weibliche Fahrer - NomadSoul1

Der Führerschein Klasse B

07. April 2020 | Veröffentlicht in Infos

Die meisten Menschen, die hierzulande seit dem Jahr 1999 eine erfolgreiche Führerscheinprüfung abgelegt haben, besitzen eine Fahrerlaubnis der Klasse B, welche in allen Ländern der Europäischen Union sowie in Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz gültig ist. Neben dem klassischen PKW berechtigt dieser Führerschein auch zum Führen einer Menge anderer Fahrzeuge vom Mofa über den 3,5 Tonner bis hin zu bestimmten Arten von Anhängern. Dieser Artikel verrät, welche spannenden Fortbewegungsmittel mit der Klasse-B-Fahrerlaubnis im Detail bedient werden dürfen.

Zweiräder, Zugmaschinen und Trecker sind erlaubt

Grundsätzlich dürfen Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse B klassische Personenkraftwagen mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen lenken und dabei maximal acht weitere Personen befördern. Mit der Fahrerlaubnis Klasse L, welche beim erfolgreichen Ablegen der gängigen Führerscheinprüfung automatisch erworben wird, dürfen zudem einige Zugmaschinen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken bedient werden. Die einzige Bedingung hierfür ist, dass das Fahrzeug über eine bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h oder weniger verfügt. Laut Paragraf 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen auch mit einem Anhänger versehene Trecker von Fahrern mit einem gewöhnlichen Führerschein bedient werden, solange ihre Geschwindigkeit den Grenzwert von 25 km/h nicht überschreitet. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kehr- oder Erntemaschinen, welche nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, dürfen ebenfalls ohne weitere Prüfung bedient werden.

Nicht zuletzt ist im Erwerb der Führerscheinklasse B auch die Fahrerlaubnis der Klasse AM inbegriffen. Mit diesem Führerschein können alle Arten von zweirädrigen Kleinkrafträdern wie Roller, Mofas und Mopeds genutzt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Höchstgeschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge nicht mehr als 45 km/h beträgt. Für größere Motorräder ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse A notwendig, welche ab einem Alter von 16 Jahren separat erworben werden kann.

Spezielle Vorschriften für das Ziehen von Anhängern

Auch das Ziehen von Anhängern ist mit einem gewöhnlichen Führerschein der Klasse B möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Gesamtmasse des Anhängers 750 Kilogramm nicht überschreitet. Größere Anhänger dürfen nur dann angekuppelt und befördert werden, wenn das gesamte Gespann die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Besitzer von Wohnwägen, Bootsfahrer und andere Interessenten können den Klasse-B-Führerschein in einer Fahrerschulung um die Schlüsselzahl 96 erweitern. Das Absolvieren eines solchen Kurses an einer Fahrschule erlaubt das Führen eines PKWs und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen.

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