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© Dog travel by car - Chalabala

Der Hund als Beifahrer

31. Dezember 2019 | Veröffentlicht in Infos

Ganz gleich, ob beim Einkaufen oder auf Reisen, mit dem Hund Auto zu fahren, ist für viele selbstverständlich. Doch mit dem Vierbeiner als Beifahrer gibt es einiges zu beachten, denn er darf weder den Betrieb des Autos beeinträchtigen noch eine Gefährdung darstellen. Muss er angeschnallt oder in einer Transportbox untergebracht werden? Im folgenden Ratgeber wird erläutert, welche Vorschriften es gibt und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gerechnet werden muss.

Vierbeiner sicher transportieren – was gibt es zu beachten?

Laut Straßenverkehrsordnung gelten Hunde während des Autofahrens als “Ladung”. Ganz gleich, ob Kurzstrecke oder längere Reise, die Verkehrssicherheit darf durch den Hund nicht beeinträchtigt werden. Wenn er während der Autofahrt frei herumspringen kann, beeinträchtigt dies die Konzentration des Fahrers erheblich. Wenn das Tier bei einem Unfall durch den Innenraum des Wagens geschleudert wird, gefährdet das zudem seine eigene Gesundheit und die der weiteren Insassen. Selbst bei einer Vollbremsung darf die Ladung, also der Hund nicht verrutschen oder umherfliegen. Die richtige Sicherung ist daher unverzichtbar. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, beispielsweise eine Transportbox oder Sicherheitsgeschirr für Hunde, mit dem sie ähnlich wie Menschen angeschnallt werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, das Tier im Kofferraum zu platzieren und durch ein Gitter vom Passagierraum abzutrennen.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Missachtung?

Bei Verstößen müssen Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen, wobei bei akuter Gefährdung sogar Punkte in Flensburg drohen. Dies gilt, wenn der Vierbeiner maßgeblich zum Unfall beigetragen hat. In diesem Fall kann sich die Versicherung sogar weigern, den Schaden zu regulieren bzw. die Kosten dafür zu übernehmen. Der Grund: Eine unzureichende Sicherung des Vierbeiners gilt als grob fahrlässiges Verhalten. Bei einem Aufprall von gerade einmal 50 km/h fliegt der Hund immerhin mit dem 30-fachen des eigenen Körpergewichts durch den Innenraum. Bei den meisten Tarifen einer Hundehaftpflichtversicherung ist grobe Fahrlässigkeit nicht abgedeckt.

Zusammenfassung

Viele Hunde begleiten ihren Besitzer auch beim Autofahren. Doch sie gelten laut Verkehrsrecht als “Ladung”. Die richtige Sicherung des Vierbeiners ist daher ein Muss, was auch für kurze Autofahrten gilt. Der Fahrer darf weder abgelenkt noch behindert werden. Wird der Vierbeiner durch das Auto geschleudert, können der Hund und weitere Insassen schwer verletzt werden. Bei einer unzureichenden Sicherung während der Autofahrt handelt der Fahrer grob fahrlässig. Bei einem Unfall wird das Tier leicht zum Wurfgeschoss. Dadurch drohen schwerwiegende Unfälle und Verletzungen. Daneben sind ein Bußgeld oder sogar Punkte in Flensburg und der Verlust des Versicherungsschutzes möglich. Die sicherste Variante ist eine stabile Hundetransportbox. Weitere Möglichkeiten sind Hundegeschirr oder Trenngitter. Egal, welche Variante gewählt wird, es ist immer wichtig, auf Qualität zu achten.

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