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© Man Riding Electric Scooter Closeup - seventyfourimages

E-Roller - Wie kommen die Straßenflitzer in Deutschland an?

16. Dezember 2019 | Veröffentlicht in Infos

E-Roller liegen im Trend. Seit dem Sommer 2019 werden sie in Deutschland zugelassen. Mit maximal 20 km/h flitzen inbesondere junge Leute damit über die Straßen und oftmals verbotener Weise über Gehwege. Was viele nicht wissen: E-Roller gehören auf die Straße und den Radweg.

Zulassungserlaubnis für E-Roller?

E-Roller müssen eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE) haben. Der Bundesrat hat für manche Modelle Zulassungen erteilt, jedoch nicht für alle auf dem Markt käuflichen. Der Halter ist in der Verantwortung. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass ein E-Roller gefahren werden darf und das gilt es vorab zu prüfen.

Genehmigungsnummer

Zulassungsfähige E-Roller erkennt man am Fabrikschild “Elektrokleinstfahrzeug”. Darauf ist eine Nummer vermerkt, die sogenannte Genehmigungsnummer der ABE beziehungsweise EBE. Hat ein E-Roller solch eine Nummer nicht, sollte man die Hände davon lassen. Von solchen Modellen gibt es auf dem Markt einige. Die Zulassung steht noch aus. Solange sollte man mit dem Kauf abwarten.

Versicherungspflicht

Ein E-Roller kann ohne den Aufwand eigener Kraft betrieben werden. Aufgrund dessen besteht für diese Art von Fortbewegungsmittel die Versicherungspflicht (KFZ-Haftpflicht), die im Falle einer Überprüfung am Roller nachgewiesen werden können muss. Die Versicherer verschicken zwecks Nachweispflicht einen selbstklebenden Aufkleber.

Helmpflicht für E-Roller?

In Deutschland besteht keine Helmpflicht. Ein E-Roller sieht harmlos aus. Doch die erzielten Geschwindigkeiten sprechen für das Tragen eines Helms. Kopfverletzungen auf diese Weise vorzubeugen, wird von vielen Ärzten als sinnvoll erachtet. E-Roller sind extrem wendig und schlank. Andere Verkehrsteilnehmer, das schließt Fußgänger mit ein, unterschätzen oftmals die herannahenden Geschosse. Hinzu kommt, dass das Fortbewegungsmittel noch neu ist und viele sich an ihr Vorkommen noch nicht gewöhnt haben. Vorsicht ist geboten für E-Tretrollerfahrer und Fußgänger gleichermaßen.

E-Roller und ÖPNV

Eine einheitliche Regelung zur Mitnahme von E-Rollern gibt es in Deutschland nicht. Die jeweiligen ÖPNV-Unternehmen wägen intern ab, wie sie den Transport von E-Rollern und ihren Fahrern gestalten wollen. Sinnvoll erscheint es in jedem Fall zu sein, ein klappbares Modell zu kaufen, sodass anderen Fahrgäste genügend Platz bleibt. Rollstühlen und Kinderwagen ist Vorrang zu gewähren. Ob die Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr etwas kostet, scheint individuell geregelt zu sein. Die Deutsche Bahn teilte mit, dass E-Roller in Fernverkehrszügen kostenlos mitgenommen werden können.

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