Falschparker sind oft nicht nur sehr nervig, sondern können auch zu erheblichen Problemen führen. Zum Beispiel dann, wenn man einen wichtigen Termin versäumt. Doch ganz gleich, ob es sich um den öffentlichen oder privaten Raum handelt, man kann sich wehren. Insbesondere dann, wenn Einfahrten blockiert werden, ist die Lage eindeutig.
Falschparkende Fahrzeuge auf eigene Faust selbst bewegen
Blockiert ein Fahrzeug den eigenen Parkplatz oder die Einfahrt, so kann man unter Umständen auch versuchen dieses selbst zu bewegen und entsprechend zu verschieben. Dies sollte jedoch sehr gut überlegt sein und nur in Ausnahmefällen geschehen. Hier können dann im schlimmsten Fall auch ungewollt zusätzliche Kosten entstehen. Dies ist speziell dann gegeben, wenn man Schäden am fremden Fahrzeug verursacht.
Im Notfall besser Ordnungsamt und Polizei rufen
Ist die Einfahrt versperrt und der Falschparker nicht ausfindig zu machen, hilft oft nur noch ein Anruf bei der Polizei oder dem Ordnungsamt. Die Beamten können dann entscheiden, ob sie das Fahrzeug abschleppen und die Verantwortung dafür übernehmen. Sie prüfen, ob das Fahrzeug dort nur kurz zum Be- und Entladen abgestellt wird oder ob wirklich ein Abschleppdienst zu rufen ist.
Was der Abschleppdienst konkret tun kann
Der gerufene Abschleppdienst kann das Fahrzeug auf einem nahe gelegenen kostenlosen Parkplatz abstellen oder abholen. Im ersten Fall sind die Kosten geringer. Diese Kosten trägt der Falschparker ebenso wie eventuell anfallende Kosten für Taxis oder den öffentlichen Nahverkehr, die dem Geschädigten durch diese Form der Nötigung entstehen.
Gängige Schilder bieten Schutz
Vor Ausfahrten darf nun einmal nicht geparkt werden, auch wenn dieser Sachverhalt nicht durch ein geeignetes Schild sichtbar wird. Viele Autofahrer übersehen dennoch diesen Aspekt, sei es aus Unwissenheit oder aus Vorsatz.
Die Schilder “Halten Sie diese Ausfahrt frei”, oder auch ähnlich, sind jedoch immer noch wirksam, um Fahrer auf Einfahrten und damit verbundene rechtliche Situationen aufmerksam zu machen.
Wer kommt im ersten Schritt für die anfallenden Kosten auf?
Ist der Fahrer nicht aufzufinden oder bewegt sich nicht zeitnah zu seinem Auto zurück, können Polizei und Ordnungsamt das Fahrzeug abschleppen lassen, und zwar auf Kosten des Fahrzeughalters. Falschparker müssen somit eine Gebühr aus eigener Tasche zahlen. Jedoch wird vonseiten des zuständigen Abschleppdienstes in der Regel Vorkasse verlangt. Dies ist zu bedenken, bevor man einen solchen Dienst beauftragt. Bis der Verursacher die Schuld begleicht, kann es somit eine gewisse Zeit dauern.