Der theoretische Unterricht in der Fahrschule ist schon lange her. So mancher Irrtum hat sich in das Gedächtnis der Menschen eingebrannt. Im Sommer im VW Beetle Cabrio durch den Ort fahren mit lauter Musik ist völlig ok und absolut erlaubt. Ein ganz klarer Irrtum! Das Verkehrsgeschehen muss wahrgenommen werden. Fatal wird es dann, wenn der Autofahrer noch Kopfhörer aufgesetzt hat. Musik ja, jedoch in einem kontrollierten Maße.
Auf der Autobahn bitte schön rechts
Für fast jeden ist klar, auf einer dreispurigen Autobahn wird rechts gefahren. Hierbei handelt es sich um einen Irrtum. Der Blick dahinter ist auf jeden Fall interessant. So mancher kennt es, wie nervig es ist, wenn der VW Kastenwagen vor einem auf der mittleren Spur gemütlich vor sich hintuckert. Der Fahrer weiß doch genau, er muss rechts fahren. Die Zeiten haben sich geändert. Das Rechtsfahrverbot wurde gelockert. Mittlerweile dürfen Pkw durchgängig auf der mittleren Spur bleiben, falls rechts Autos fahren. Selbst wenn dies nicht durchgängig der Fall ist. Trotzdem entfällt das Rechtsfahrverbot nicht. Ist auf weiter Strecke frei, dann muss der Fahrer von der mittleren Spur auf die Rechte wechseln. Ansonsten kann es teuer werden und ein Punkt wird fällig.
Es ist doch nur ein kleiner Schaden
Sich nach einem Unfall vom Unfallort zu entfernen, unterliegt so manchem Irrtum. Egal, wie klein der Schaden ist, es reicht auf keinen Fall aus, wenn die Adresse hinter den Wischer geklemmt wird. Es gibt nur die Möglichkeit, zu warten bis der Fahrer kommt oder die Polizei zu verständigen oder mit der Zulassungsstellung Kontakt aufzunehmen. Alternativ kann noch versucht werden, dass die Begleitperson versucht den Fahrzeughalter ausfindig zu machen. Der Fahrer selbst darf sich nicht vom Unfallort entfernen. Wurzeln schlagen muss niemand. Falls der Schaden minimal ist, dann reichen 20 Minuten Wartezeit aus. Dann kann weggefahren werden und die Zulassungsstelle muss umgehend kontaktiert werden. Diese Wartezeit muss jedoch eingehalten werden. Ansonsten handelt es sich um Fahrerflucht. Findige Nachbarn können immer das Geschehen beobachten. Im Zweifelsfall ist es besser, die Polizei zu kontaktieren. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Bei einem Schaden über 1.300 Euro, dies kann schneller der Fall sein als gedacht, kann es sonst zu einem neunmonatigen Führerscheinentzug kommen.
Sind Flip-Flops beim Autofahren wirklich verboten?
Sie sind beim Autofahren nicht verboten. Falls es zu einem Unfall kommt, dann droht Ärger. Der Fahrzeugführer setzt sich einem Risiko aus. Es gab ausreichend Gerichtsurteile, welche Flip-Flops oder Badelatschen als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr angesehen haben. Die Gefahr leichte vom Pedal zu rutschen sei gegeben. Bei einem Unfall wird zudem ein Bußgeld fällig.