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© Gaffer behindern die Arbeit der Retter #115778086 | Urheber: HSB-Cartoon

Gaffen am Unfallort

19. Juni 2019 | Veröffentlicht in Infos

Gaffer, die bei Unfällen aus Sensationsgier und Wichtigtuerei beispielsweise Verletzte oder Todesopfer fotografieren, sollen zukünftig bestraft werden. Oftmals behindern sie Rettungskräfte, doch bei vielen Verkehrsunfällen zählt jede Minute.

Gaffern drohen künftig Strafen

In den vergangenen Jahren haben das Gaffen und Behindern der Einsatzkräfte stetig zugenommen. Immer wieder sieht man, dass Autofahrer bei schwerwiegenden Verkehrsunfällen langsam am Unfallort vorbeifahren. Anstatt zu helfen, befriedigen sie lieber ihre Neugier und Sensationslust. Sie schauen neugierig, fotografieren oder filmen sogar durch einen Unfall schwer verletzte oder getötete Opfer, um die Aufnahmen anschließend in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Dies stellt die Rettungskräfte wie Feuerwehr, Notarzt und Sanitäter, ADAC Pannenhelfer und Polizei insbesondere bei Verkehrsunfällen vor große Probleme und Herausforderungen. Häufig wird nicht einmal die wichtige Rettungsgasse gebildet, sodass den Einsatzkräften der Zugang zum Unfallort erschwert wird. Doch nun können Gaffer für ihr Verhalten zum Teil zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist absolut richtig so, denn, dass Gaffen niemandem schadet, ist ein fataler Irrglaube.

Bestrafung aufgrund von Gaffen oder unterlassener Hilfeleistung

- Es drohen Strafen, wenn Hilfeleistende wie Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert werden. Dies kann schlimmstenfalls nicht nur bedrohlich, sondern sogar tödlich für die Unfallopfer enden. Dieser Straftatbestand sieht entweder eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten vor.

- Wenn Schaulustige die Rettungskräfte anpöbeln und behindern, beispielsweise nach der Aufforderung, sich zu entfernen, machen sie sich ebenso strafbar. In diesem Fall müssen sie neben einer Geldstrafe mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Bei einem tätlichen Angriff gegen einen Hilfeleistenden können es sogar bis zu fünf Jahre sein.

- Auch Gaffern, die Verletzte fotografieren oder filmen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 24 Monaten oder eine Geldstrafe, da die Hilflosigkeit eines anderen zur Schau gestellt wird und die Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Gaffer müssen damit rechnen, dass das Opfer zivilrechtlich gegen sie vorgeht, denn bei der Veröffentlichung liegt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor.

- Doch nicht nur das Gaffen bzw. Behindern der Einsatzkräfte kann zu Strafen führen, auch ein Weiterfahren, ohne zu helfen stellt eine unterlassene Hilfeleistung dar. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man bei Unglücksfällen Erste Hilfe leisten muss, wenn es notwendig und den Umständen entsprechend zumutbar ist. Es ist also nicht erlaubt, bei einem Verkehrsunfall einfach weiterzufahren. Zumindest sollte sofort der Rettungsdienst angerufen werden. Menschen, die bei Verkehrsunfällen oder in anderen Situationen, in welchen Menschen in Not sind, diese Hilfe nicht leisten, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten oder eine Geldstrafe.

Zusammenfassung

Immer wieder werden Rettungskräfte durch Schaulustige an ihrer Arbeit gehindert. Gaffer gefährden dadurch sich selber und andere und schlimmstenfalls verzögern sie sogar die Rettungsarbeiten und riskieren somit das Leben des Unfallopfers. Bei vielen Einsätzen zählt jede Sekunde. Daher ist es lebenswichtig, dass die Rettungskräfte ungestört arbeiten können und Schaulustigen Strafen drohen, wenn sie dies behindern.

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