Auf den Straßen Deutschlands finden täglich viele verschiedene Polizeikontrollen statt. Die Kontrollen werden aus den unterschiedlichsten Gründen durchgeführt. Häufig sind Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Smartphone am Steuer oder auch das Überfahren von Verkehrszeichen der Grund für eine Polizeikontrolle. Oftmals finden aber auch nur ganz einfache Führerscheinkontrollen statt. Es stellt sich die Frage, ob diese Polizeikontrollen einfach mit dem Smartphone gefilmt werden dürfen?
Das Einstellen von Filmaufnahmen bei einer Polizeikontrolle in den sozialen Netzwerken kann teuer werden
Die Antwort auf die Frage, ob das Filmen bei einer Kontrolle erlaubt ist, ist relativ einfach. Wer die Polizei bei einer Personen- oder Verkehrskontrolle filmt, macht sich strafbar. In der Regel ermahnen die Polizisten zuerst freundlich, dass das Filmen des Einsatzes nicht gestattet ist. Wer nach mehrmaliger Aufforderung trotzdem weiter filmt, muss mit einer Anzeige rechnen. Besonders teuer kann das Filmen einer Polizeikontrolle werden, wenn sie in den sozialen Netzwerken eingestellt wird. Dies stellt zusätzlich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen das Kunsturheberrecht (§ 22 Abs. 1, StGB) dar, weil von den Polizisten keine Einwilligung vorliegt. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, aber auch hohe Geldstrafen möglich. Viele Gerichte, unter anderem das Amtsgericht München, hat zu diesen Verstößen auch schon ein Urteil gefällt (AZ 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug).
Bei einer Polizeikontrolle darf ein Zeuge anwesend sein
Auch wenn Sie den Einsatz bei einer Polizeikontrolle nicht Filmen dürfen, können Sie falls vorhanden, einen Zeugen hinzurufen. Der Zeuge darf bei der Kontrolle anwesend sein und zuhören, was gesprochen wird. Allerdings darf er den Polizeieinsatz nicht behindern oder stören. Das Erfragen des Namens, des Dienstgrades und der Dienststelle der Polizisten ist bei einer Polizeikontrolle ebenfalls erlaubt. Die Polizisten müssen auf Anfrage auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Allerdings müssen die Polizisten ihre Angaben nicht schriftlich machen. Auch ihren Dienstausweis müssen sie nicht aus der Hand geben.
Anhand der Papiere kann die Identität des Kontrollierten festgestellt werden
Anders als die Polizisten sind Zivilisten zur Herausgabe des Führerscheins, der Fahrzeugpapiere, des Personalausweises oder des Reisepasses verpflichtet. Wer zu Fuß oder mit seinem VW Golf auf der Straße kontrolliert wird, muss auch Angaben zu seiner Person machen. Zu diesen Angaben zählen zum Beispiel Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Anschrift und die Staatsangehörigkeit. So kann die Polizei feststellen, ob die Ausweispapiere auch zur kontrollierten Person passen. Wer sich kooperativ verhält, trägt in der Regel immer dazu bei, dass eine Polizeikontrolle normal verläuft und nicht eskaliert. Liegt ein Verkehrsverstoß vor, hat man die Möglichkeit, sich nicht zum Vorfall zu äußern. Anders als Angaben zur Person müssen Angaben zur Sache nicht gemacht werden.