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© Frau autofahren - astrakanimages

Nötigung im Straßenverkehr

01. Oktober 2022 | Veröffentlicht in Infos

Dichtes Auffahren, Hupen, Lichthupe und auch das Ausbremsen. Die Nötigung im Straßenverkehr ist wie früher auch heute noch gang und gäbe. Jährlich werden bis zu 30.000 Fälle zur Anzeige gebracht. Viele Autofahrer verzichten allerdings auch auf eine Anzeige, weil Sie nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Es stellt sich daher die Frage, was eine Nötigung im Straßenverkehr ist und wie der Verkehrsverstoß geahndet wird.

Es gibt viele verschiedene Arten von Nötigungen im Straßenverkehr

Zur bekanntesten Nötigung im Straßenverkehr zählt das Drängeln auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Eine Nötigung liegt dann vor, wenn der Hintermann dauerhaft dicht auffährt und andauernd die Lichthupe betätigt. Je länger die Drängelei andauert, desto höher fallen die Strafen aus. Der Drängler darf vom vorausfahrenden Fahrer allerdings nicht ausgebremst werden. Dies stellt ebenfalls eine Nötigung dar und führt meist zu einer Gegenanzeige. Am einfachsten ist es, Platz zu machen und sich das Kennzeichen des Dränglers zu notieren. Damit die Nötigung belegt werden kann, ist es von Vorteil, wenn der Geschädigte Zeugen für den Vorfall hat. Weitere Beispiele für Nötigungen sind:

- den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern

- Fußgänger oder Radfahrer durch dichtes Auffahren gefährden

- Bildung einer Straßenblockade mit anschließender Staubildung

- Autofahrer am Weiterfahren hindern

Die Gerichte entscheiden immer individuell, ob es sich bei den vorliegenden Fällen um eine Nötigung oder eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer eine Anzeige wegen einer Nötigung stellt, muss in der Regel immer mit einer Gegenanzeige rechnen. In vielen Fällen steht nach einer Nötigung Aussage gegen Aussage. Kann die Schuld des vermeintlichen Täters nicht festgestellt werden oder klingt der Angezeigte glaubhafter als der Anzeigende, wird das Verfahren eingestellt. Sind die Ermittler aber von der Schuld des Anzeigenden überzeugt, wird der Fall an ein Gericht weitergegeben.

Liegt eine Nötigung vor, wird sie von Gerichten als Straftat behandelt

Viele Autofahrer denken, dass eine Nötigung ein Kavaliersdelikt ist. Es ist allerdings so, dass eine Nötigung eine Straftat darstellt, die im § 240 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. In dem Paragrafen steht, dass jemand, der genötigt wird, durch Gewalt oder durch die Androhung von Gewalt schwer unter Druck oder in eine Zwangssituation gebracht wird, die ihn zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Es muss allerdings bemerkt werden, dass nicht jede Nötigung im Straßenverkehr auch als Straftat beurteilt wird. Bei manchen Gerichten wird aus dieser Straftat dann auch möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit. Wird vom Gericht auf Nötigung entschieden, müssen die Angeklagten meist eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro bezahlen. Es kann auch eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahre Haft verhängt werden. Zusätzlich drohen bis zu 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monate.

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