Wer ein Auto fahren möchte, muss versichert sein. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Die Kosten für die Versicherung sind oftmals enorm hoch. Doch es gibt einige Möglichkeiten, Geld zu sparen, beispielsweise über den Schadenfreiheitsrabatt. Die Prozente können bei der KFZ-Versicherung übertragen werden. Wie und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, erläutert dieser Ratgeber.
Beiträge sparen
Fahrer, die während des Autofahrens keine Schäden verursachen, erhalten einen Schadensfreiheitsrabatt. Dies wird auch Prozente genannt. Autofahrer werden mit jedem schadenfreien Jahr eine Schadensfreiheitsklasse nach oben gruppiert, wodurch die Beiträge sinken. Viele Fahranfänger versichern ihr Fahrzeug erst einmal über die Eltern, da sie in der niedrigsten Schadensfreiheitsklasse sehr hoch sind. Auf diese Weise wird kein eigener Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut. Daneben besteht die Möglichkeit, die SF-Klasse eines Verwandten wie Elternteils zu übernehmen und somit einen Rabatt zu erhalten.
Schadensfreiheitsklasse übernehmen – was sind die Voraussetzungen?
Wer erstmalig eine KFZ Versicherung auf den eigenen Namen abschließt, beginnt mit der Klasse 0 und der Beitragssatz beläuft sich auf 100 Prozent. Nach zwölf Monaten ohne Unfall ist es die Klasse 1/2. Im Schadensfall erfolgt eine Rückstufung. Eine Übertragung der SF-Klasse ist bei den meisten Versicherungsunternehmen möglich und hilft dabei, “bessere” Prozente zu bekommen. Doch es gibt einige Bedingungen und Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt:
Eine Übertragung kann häufig nur zwischen Personen erfolgen, die im Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades stehen. Akzeptiert wird meist auch, wenn beide zusammen im gleichen Haushalt leben, beispielsweise Ehe- oder Lebenspartner. Die genauen Regelungen können je nach Versicherer variieren. Grundsätzlich ist es nur möglich, die Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, die der Begünstigte selbst haben könnte. Ist jemand beispielsweise seit vier Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis, kann er maximal die Klasse 4 übernehmen. Zudem muss oftmals nachgewiesen werden, dass der Übernehmer des Rabatts das jeweilige Kraftfahrzeug überwiegend gefahren hat. Der Geber der SF-Klasse verzichtet in der Folge auf den schadenfreien Verlauf für diesen Wagen. Dies macht in verschiedenen Situationen Sinn, beispielsweise wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, den das Kind fährt, das bereits einige Jahre den Führerschein besitzt, oder das Elternteil nicht mehr Auto fährt. Dabei müssen nicht beide beim gleichen Anbieter versichert sein.
Achtung:
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist grundsätzlich endgültig. Eine Rückübertragung oder Weitergabe des Rabatts ist nicht möglich.
Zusammenfassung
Je höher die SF-Klasse ist, desto niedriger sind die zu zahlenden Beiträge. Viele Fahranfänger melden ihr Auto aufgrund der anfangs sehr hohen Prämien zunächst einmal als Zweitfahrzeug auf einen Elternteil an. Doch dabei wird kein Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut, sodass es sinnvoll ist, die eigenen Prozente auf das Kind zu übertragen, um bei der Kfz-Versicherung zu sparen. Beide Parteien müssen meist ein Verwandtschaftsverhältnis aufweisen oder im gleichen Haushalt leben. Bei Fahranfängern macht die Übertragung der Prozente keinen Sinn, da der Zeitraum des eigenen Besitzes der Fahrerlaubnis berücksichtigt wird. Es ist sinnvoller, ein paar Jahre zu warten, damit sich die Übertragung lohnt.