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© Luftaufnahme des Autobahnkreuz Straßenabzweigung - gargantiopa

Rechtsfahrgebot: Wie lange ist das Fahren auf dem Mittelstreifen erlaubt?

11. Oktober 2020 | Veröffentlicht in Infos

Viele Autobahnbenutzer ärgern sich über die Mittelspurfahrer, die scheinbar das Rechtsfahrgebot nicht kennen oder ignorieren. Vor lauter Wut wird dicht aufgefahren, gedrängelt, Lichthupe gegeben oder rechts überholt. Doch wie sieht dies rechtlich gesehen aus, wenn auf dem Mittelstreifen gefahren wird? Ist es erlaubt und wenn ja, wie lange?

Wie lange darf man auf dem Mittelstreifen fahren?

Es ist grundsätzlich erlaubt, auf dreispurigen Autobahnen die mittlere Fahrspur zu benutzen, um langsamere Fahrer zu überholen. Wenn geplant ist, auf die Mittelspur auszuscheren, darf der Autofahrer keine schneller fahrenden Verkehrsteilnehmer behindern. Ist dem so, muss gewartet werden, bis sie vorbeigefahren sind. Die mittlere Fahrbahn auf den deutschen Autobahnen zu blockieren, wenn man langsam unterwegs ist, dies ist generell verboten, denn dadurch kann es zu Unfällen kommen. Das Rechtsfahrgebot ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Es besagt, dass sowohl inner- als auch außerorts möglichst weit rechts gefahren werden sollte. Der empfohlene Abstand zum Fahrbahnrand beträgt etwa einen Meter.

Wie lange darf ich auf Autobahnen auf dem Mittelstreifen fahren?

Es ist nicht Pflicht, die Mittelspur nach dem Überholvorgang wieder sofort zu wechseln und nach rechts einzuscheren. Autofahrer dürfen laut Straßenverkehrsordnung länger auf der Spur verweilen, wenn auf der rechten Seite hin und wieder langsame Kraftfahrzeuge unterwegs sind. In der Praxis bedeutet dies: Wenn der Fahrer nach dem Überholen mindestens 20 Sekunden lang mit der gleichen Geschwindigkeit rechts weiterfahren kann, ist er dazu verpflichtet, wieder dorthin zu wechseln. Autofahrer müssen sich demnach nicht in die kleinste Lücke auf der Nebenspur quetschen und dadurch Unfälle riskieren.

Wie verhält es sich im Stadtverkehr?

Innerorts verhält es sich etwas anders: Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gilt das Rechtsfahrgebot auf Straßen mit mehreren Fahrspuren nicht. Hier gilt die freie Fahrstreifenwahl. Rechts darf also auch schneller gefahren werden als links, aber es muss grundsätzlich links überholt werden.

Achtung:

Wer die mittlere Spur unberechtigterweise befährt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Resultiert daraus ein Unfall, können die Strafen noch höher sein. Lichthupe, dichtes Auffahren oder anderes, sind ebenso keine legitimen Mittel und können geahndet werden.

Zusammenfassung

In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass Autofahrer möglichst weit rechts fahren sollten. Straßen, auf denen es pro Richtung mehrere Fahrspuren gibt, dürfen die Fahrzeuge vom Rechtsfahrgebot nur dann abweichen, wenn es die Verkehrsdichte erlaubt. Permanent auf der linken oder mittleren Spur zu fahren, ist verboten. Das Rechtsfahrgebot soll die Anzahl der Staus und Unfälle verringern. Wer es missachtet, riskiert Bußgelder und Punkte in der Flensburger Kartei. Innerorts müssen Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen das Rechtsfahrgebot nicht beachten, sondern sie können ebenso die linke Fahrspur nutzen.

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