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Richtgeschwindigkeit - Wie schnell muss ich fahren?

28. Dezember 2020 | Veröffentlicht in Infos

Schon seit dem Jahr 1978 gilt auf vielen deutschen Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Obwohl diese Geschwindigkeit im § 1 Nr. 3 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung geregelt ist, handelt es sich nur um eine Empfehlung. Sie ist nicht bindend und stellt auch kein Tempo-Limit dar. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen für die Regelung.

Die Richtgeschwindigkeit soll die Unfallgefahr mindern

Viele Kraftfahrzeugführer gehen davon aus, dass Richtgeschwindigkeiten nur auf Autobahnen gelten. Allerdings werden die Schilder oft auch auf Kraftfahrstraßen oder auf Bundesstraßen verwendet. Bei einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h muss die Bundesstraße durch einen befestigten Mittelstreifen getrennt sein. Sie wird immer auf Straßen angegeben, auf denen keine Höchstgeschwindigkeit festgelegt ist. Kraftfahrzeuge müssen auf diesen Straßen eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreichen können. Eine Richtgeschwindigkeit soll auf Straßen die Unfallgefahr mindern und gleichzeitig für einen Verkehrsfluss ohne Stau sorgen. Straßen, auf denen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen wird, sind mit dem Verkehrszeichen 380 gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um ein quadratisches Schild in der Farbe dunkelblau mit weißen Zahlen. Zusätzlich ist die Richtgeschwindigkeit auch auf dem Verkehrsschild 393 aufgeführt. Es handelt sich dabei um die großen Schilder kurz vor den Grenzübergängen, auf den Autofahrer über die Geschwindigkeiten innerorts, außerhalb von Ortschaften und auf den Autobahnen informiert werden.

Die Geschwindigkeit muss immer an die Verkehrssituation angepasst sein

Auf Straßen, auf denen eine Richtgeschwindigkeit empfohlen wird, darf schneller oder langsamer gefahren werden. Dies heißt allerdings nicht, dass ein Kraftfahrer so schnell fahren darf, wie er möchte. Die Geschwindigkeit muss auf jeden Fall den persönlichen Fähigkeiten, den Eigenschaften des Fahrzeugs und der Ladung sowie den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst werden. Dies ist im § 3, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Bei starkem Regen, Schnee- oder Eisglätte, aber auch bei Nebel sind diese Empfehlungen also nichtig. Einfach ausgedrückt stehen die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer immer an erster Stelle. Kommt es beim Überschreiten einer Richtgeschwindigkeit zu einem Unfall, kann der Verkehrsteilnehmer bestraft werden. Dies gilt auch, wenn den Verkehrsteilnehmer normalerweise keine Schuld trifft. Kommt ein Gutachter zu dem Schluss, dass der Unfall bei der Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre, trifft den Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld.

Die Schilder für eine Richtgeschwindigkeit werden immer weniger

Durch die Neufassung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013, werden die Schilder für die Richtgeschwindigkeit nach und nach abgebaut. Der Gesetzgeber ist der Auffassung, dass diese Schilder nicht zwingend notwendig ist. Es werden seither nur noch Schilder aufgestellt, die ein Tempolimit anzeigen oder ein Tempolimit aufheben. Trotzdem ist es ratsam, sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten.

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