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Umweltbonus für Elektroautos - Wissenswertes allgemein und zum Konjunkturpaket

04. Mai 2020 | Veröffentlicht in Infos

Zuständig für die Umsetzung des entsprechenden Förderprogramms zur Elektromobilität (FEM) ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge werden elektronisch über das Portal des BAFA gestellt. Eine aktuelle Liste der förderfähigen Fahrzeuge und detaillierte Informationen sind dort ebenfalls erhältlich. Seit dem 08.05.2020 ist eine angepasste Richtlinie in Kraft getreten.

Förderfähige Fahrzeuge allgemein

Neben den reinen Batterieelektrofahrzeugen sind ebenfalls förderfähig:

- Plug-in-Hybride
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- Fahrzeuge ohne lokale CO2-Emissionen
- Fahrzeuge, die nicht mehr als 50 g CO2 pro km ausstoßen

Außer Neufahrzeugen fallen auch so genannte junge Gebrauchte unter diese Richtlinie. Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:

- Erstzulassung für maximal 12 Monate (in jedem Mitgliedstaat der EU möglich)
- Erstzulassung nach dem 04. 11.2019
- Maximal 15.000 km Laufleistung bei Zweitzulassung
- Kein Umweltbonus oder vergleichbare Förderung innerhalb der EU

In jedem Fall gilt: Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden. Der Nettolistenpreis des Basismodells darf 65.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Bedingungen

Der Umweltbonus wird zu gleichen Teilen vom Hersteller des Fahrzeugs (Eigenanteil) und dem Bund gewährt. Der Bundeszuschuss wird vom Käufer oder Leasingnehmer nach der Zulassung beim BAFA beantragt. Antragsteller muss die Person sein, auf die das Fahrzeug zugelassen ist.

Höhe der Förderung (Gesamtbetrag aus Eigen- und Bundesanteil)

Für alle Neufahrzeuge gelten jeweils zwei Preisklassen. Dabei ist der Nettolistenpreis für das Basismodell ohne Extras ausschlaggebend:

- Preisklasse 1| bis 40.000 EUR
- Preisklasse 2| bis 65.000 EUR

Für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge der Preisklasse 1 beträgt der Umweltbonus 6.000 und für die höhere Klasse 5.000 Euro. Plug-in-Hybride werden mit 4.500 und 3.750 Euro gefördert.

Die jungen Gebrauchten erhalten eine pauschale Förderung von:

- 5.000 Euro für Brennstoffzellenfahrzeuge und reine Batterieelektroautos und
- 3.750 Euro für Plug-in-Hybride.

Die alte Förderrichtlinie Stand 28. Mai 2019 hat in bestimmten Fällen weiterhin Gültigkeit.

H3 AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System)

Diese akustische Zusatzeinrichtung wird mit pauschal 100 Euro bezuschusst. Auch hier gibt es Voraussetzungen zu beachten:

- AVAS muss förderfähig sein,
- serienmäßig enthalten oder
- von autorisierter Werkstatt installiert (vor Erwerb).

Konjunkturpaket – Erhöhung Umweltbonus bis 31.12.2021

Die Bundesregierung hat aktuell umfangreiche Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur beschlossen. Die Autoindustrie insgesamt profitiert von einer Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 % im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020.
Eine Kaufprämie wird es allerdings nur für alternative Antriebe geben. Hierfür wird der Bundesanteil am Umweltbonus angehoben. Im Fall der emissionsfreien Neufahrzeuge der Preisklasse 1 wird dieser auf 6.000 EUR verdoppelt. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz wirkt sich zudem günstig auf den Kaufpreis und den Herstellerbonus aus.

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