Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich im Straßenverkehr an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Sie erfordern ständige Vorsicht und Rücksichtnahme, damit niemand geschädigt und gefährdet wird. Doch nicht nur Autofahrer müssen einiges beachten, es gibt auch Verkehrsregeln für Fußgänger. Nachfolgend wird erklärt, welche die wichtigsten sind.
Worauf müssen Fußgänger achten?
Auch für Fußgänger gelten im Straßenverkehr verschiedene Regeln. Werden sie nicht beachtet, kann es zu Punkten in Flensburg kommen. Auch der Entzug des Führerscheins ist möglich. Folgendes gilt es zu beachten:
Außerorts linke Seite
Innerorts haben Fußgänger die freie Wahl, auf welcher Straßenseite sie unterwegs sind. Außerorts müssen sie links gehen, um sich auf den entgegenkommenden Verkehr besser einstellen zu können. Ausnahmen gelten bei einer Wand, einem Abgrund oder unübersichtlichen Kurve. Dann dürfen Fußgänger rechts laufen.
Gehwege nutzen
Sind Fußgängerwege vorhanden, gilt es, diese zu nutzen. Auf der Fahrbahn darf lediglich gegangen werden, wenn es diesen, genau wie einen Seitenstreifen, nicht gibt. Wer als Fußgänger die Fahrbahn nutzt, muss in geschlossenen Ortschaften am linken oder rechten und außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahnrand gehen. Bei schlechter Sicht und Dunkelheit muss man, wenn eine Gruppe unterwegs ist, einzeln hintereinander gehen. Inlineskater gelten ebenso als Fußgänger und müssen die Gehwege benutzen und die Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen.
Wann die Fahrbahn benutzen?
Werden Fahrzeuge oder sperrige Dinge mitgeführt, müssen Fußgänger den rechten Fahrbahnrand benutzen, falls auf dem Gehweg oder Seitenstreifen andere Fußgänger erheblich behindert werden.
Fußgänger an Ampeln
Bei Rot stehen zu bleiben, dies ist für Autofahrer selbstverständlich. Viele Fußgänger entscheiden ganz nach Belieben und überqueren die Ampel, wenn kein Fahrzeug zu sehen ist. Doch das ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Straße überqueren
Fußgänger dürfen Straßen nicht quer passieren, denn sie sind verpflichtet, sie zügig und auf dem kürzesten Weg zu überschreiten, nachdem sie sich durch einen Blick nach rechts und links davon überzeugt haben, dass kein Fahrzeug naht. Allgemein muss der fließende Verkehr beachtet werden. Bei Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang. Natürlich kann es nie schaden, sich im Vorfeld davon zu vergewissern, dass der Autofahrer einen auch tatsächlich bemerkt hat.
Alkohol
Übermäßiger Alkoholkonsum kann für Fußgänger ebenso Folgen haben. Wer mehrmalig mit über 1,6 Promille im Straßenverkehr angehalten wird, kann zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) geschickt werden.
Zusammenfassung
Fußgänger müssen Gehwege benutzen. Lediglich, wenn sie fehlen oder sperrige Gegenstände transportiert werden, darf die Fahrbahn genutzt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss immer links gegangen werden. Ist es dunkel oder die Sicht aus anderen Gründen schlecht, müssen mehrere Fußgänger einzeln hintereinander gehen. An roten Ampeln gilt es, stehen zu bleiben. Beim Überqueren der Straße hat, außer bei Zebrastreifen, der fließende Verkehr Vorrang. Wer die Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte. Bei übermäßigem Alkoholkonsum droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung.