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Wann das Benutzen der Lichthupe erlaubt ist

14. Februar 2021 | Veröffentlicht in Infos

Die Lichthupe, also ein kurzes Lichtzeichen zu geben, wird oft missbräuchlich im Straßenverkehr genutzt, insbesondere von Dränglern. Die Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt es in einzelnen Situationen. Doch in dem Fall ist es untersagt. Wann ist das Benutzen der Lichthupe erlaubt und wann verboten? Welche Strafen drohen bei Missachtung der Regeln? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Blogbeitrag.

Wann darf die Lichthupe benutzt werden?

Die Lichthupe darf eingesetzt werden, wenn man für sich selber oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr sieht und diese durch die Nutzung der Lichthupe bannen möchte. Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn auf dunkler Straße ein Auto mit eingeschaltetem Fernlicht entgegenkommt und einen dadurch blendet. In diesem Fall darf die Lichthupe zur Warnung eingesetzt werden. Der betroffene Autofahrer sollte es nun idealerweise feststellen und ausschalten. Eine weitere Situation, die zum Einsetzen der Lichthupe berechtigt, ist, wenn jemand sein Licht nicht angeschaltet hat. Hier ist die Lichthupe zur Warnung vor einer Gefahr zulässig. Das Gleiche gilt, wenn außerhalb geschlossener Ortschaften ein Überholvorgang angekündigt werden soll. Allgemein darf die Lichthupe in der Regel nur eingesetzt werden, wo auch die Nutzung der Hupe erlaubt ist.

Wann ist die Betätigung der Lichthupe verboten?

Die Lichthupe ist praktisch, aber die Benutzung manchmal strafbar. Verboten ist der Gebrauch, wenn andere Autofahrer dadurch vor Blitzern gewarnt oder zum Weiterfahren aufgefordert werden sollen. In einigen Fällen wie beim Drängeln zum schnelleren Vorankommen kann das Einschalten zudem als Nötigung aufgefasst werden. Dies wird mit einem Bußgeld geahndet und kann auch in einer Anzeige enden. Oft nutzen Autofahrer die Lichthupe dafür, um anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt zu überlassen. Doch dies ist nicht erlaubt.

Achtung: Empfindliche Strafen drohen bei unerlaubter Benutzung der Lichthupe

Die Lichthupe kann ein sehr nützliches Mittel sein, um zu anderen Autofahrern Kontakt aufzunehmen. Doch es ist nicht immer legal. Bei der Benutzung ist Vorsicht geboten. Die Lichthupe ist, ähnlich wie die Hupe, in begrenztem Maße zulässig und dient in verschiedenen Situationen der Verständigung im Straßenverkehr. Sie darf lediglich eingesetzt werden, wenn man sich vor einer Gefahr schützen oder andere davor warnen möchte. Ebenso erlaubt ist der Gebrauch beim Überholen in außerhalb geschlossenen Ortschaften, wenn der Vordermann es nicht bemerkt. Werden mit der Lichthupe andere genötigt, ist dies eine Straftat. In dem Fall drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar eine Freiheitsstrafe. Wird die Nutzung der Lichthupe als Nötigung gewertet, liegt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Wie hoch die Buße oder Strafe genau ausfällt, ist daher immer von der individuellen Situation abhängig.

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