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© Nahaufnahme von zwei Autos bei Verkehrsunfall beschädigt - monkeybusiness

Was bringt ein Kfz Gutachten im Schadensfall?

01. Dezember 2021 | Veröffentlicht in Infos

Für ein Kfz-Gutachten gibt es im Schadensfall viele Gründe. Nur durch eine sachverständige Begutachtung kann die genaue Schadenshöhe, der Restwert und der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden. Als Geschädigter sollte man wissen, dass der Gutachter der gegnerischen Versicherung im Auftrag der Assekuranz des Unfallgegners tätig ist.

Das Unfallgutachten als Grundlage der Schadensberechnung

Auf den ersten Blick sieht der Unfallschaden am Audi A5 gar nicht so hoch aus. Doch neben den sichtbaren Schäden können unfallbedingte Folge- und Zusatzschäden entstanden sein. Lohnt sich eine Reparatur? Ist die Auszahlung der Schadenssumme sinnvoll? Steht dem Geschädigten ein Nutzungsausfall zu? All das sind Fragen, die sich erst durch ein Gutachten vom Kfz-Sachverständigen wirklich beantworten lassen.

Wer seinen VW Passat oder den Mercedes Benz nur per Kostenvoranschlag in der Werkstatt “bewerten” lässt, verschenkt als unschuldig Verunfallter Geld. Hier gilt es zu bedenken, dass die Versicherung des Unfallverursachers den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag und nicht die volle Schadenssumme erstattet. Ein unabhängiger KFZ Gutachter , der vom Geschädigten beauftragt wird, kann dem monetären Schaden mindern und dabei unterstützen, die volle Kostenerstattung durch die Versicherung zu erhalten.

Gerichtliche Auseinandersetzungen – ein Schadensgutachten dient als Beweis

Zeigt sich die Versicherung des Unfallverursachers nicht kooperationsbereit oder lastet dem Geschädigten sogar eine Teilschuld an, ist eine gerichtliche Klage unausweichlich. In diesem Fall ist ein Schadensgutachten vom Sachverständigen der Beweis für den tatsächlichen Sachschaden und damit die Basis, auf der ein Richter über den Schadensausgleich entscheidet. Ebenso ist das Sachverständigengutachten nötig, wenn es zu Streitigkeiten über mögliche Vorschäden kommt.

Grundsätzlich sind Unfallgeschädigte gut beraten, wenn sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen und die genaue Schadenshöhe, den Fahrzeugrestwert und die Wiederbeschaffungskosten plausibel darstellen lassen. Am Unfallort sind sich die Betroffenen meistens einig, doch wenn es im Nachhinein zu Uneinigkeiten kommt, muss der Geschädigte ohne Kfz-Gutachten damit rechnen, dass er für seinen VW Golf eine zu geringe Kostenerstattung erhält.

Wer unschuldig verunfallt, hat ein Recht auf einen adäquaten Schadensausgleich

So steht es im Gesetz. Doch in der Praxis sieht es häufig anders aus. Große Versicherungsgesellschaften sind Wirtschaftsunternehmen, die ihre Zahlungen genau berechnen und die Auslagen gering halten. Für den Geschädigten ergibt sich daraus das Risiko, auf einem nicht unerheblichen Teil des nicht selbst verschuldeten Schadens sitzen zu bleiben. Neben der reinen Kostenerstattung für Sachschäden, steht dem unschuldig Verunfallten zum Beispiel ein Leihwagen, eine Nutzungsausfallentschädigung oder auch Schmerzensgeld zu. Um den vollen Ausgleich zu erhalten und neben dem entstandenen Ärger nicht mit finanziellen Einbußen leben zu müssen, sollten alle Schäden ab einem Bagatellwert von 1.000 EUR von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden. Hinweis: Die Gutachterkosten müssen von der Unfallgegnerversicherung mit erstattet werden.

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