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© Auto umgekippt nach Unfall mit Crash elektrischen Pol nach einem schweren Sturm - twenty20photos

Wer zahlt bei Sturmschäden am Fahrzeug?

26. September 2020 | Veröffentlicht in Infos

Bei einem Sturm besteht für Fußgänger, Rad- und Autofahrer Lebensgefahr. Wenn er wütet, hinterlässt dies oftmals auch große Schäden am Auto. Doch wer zahlt in diesem Fall? Übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten? Was gibt es zu beachten?

Große Schäden am Fahrzeug drohen bei einem Sturm

Umstürzende Bäume richten bei einem Sturm große Schäden wie tiefe Beulen und Kratzer am Auto an, wenn sie beispielsweise darauf landen oder der Wagen durch herumfliegende Teile beschädigt wurde. Bei dieser Naturgewalt können dicke Äste abbrechen und haushohe Bäume entwurzeln. Sturmbegleitende Phänomene wie starker Regen oder große Hagelkörner setzen dem Auto noch mehr zu. Die Scheiben können zerbrechen und die eindringende Feuchtigkeit die Elektronik zerstören. Auch ein Totalschaden kann drohen. Die Reparaturkosten übersteigen in diesem Fall den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Doch wer kommt dafür auf? Übernimmt sie die Versicherung?

Zahlt bei Sturmschäden die Versicherung?

Kommt es aufgrund eines Sturms zu Schäden, ist es wichtig, diese zu fotografieren und schnellstmöglich der Versicherung zu melden. Wer nur eine KFZ-Haftpflicht abgeschlossen hat, muss die Reparaturkosten jedoch allein tragen. Von der Teilkasko werden sie erst bei Schäden ab der Windstärke 8 übernommen. Hierbei handelt es sich um Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 km/h. Bei der Vollkaskoversicherung hingegen zahlt der Versicherer bereits bei niedrigeren Windstärken. Diese deckt zudem Unfallschäden, also wenn aufgrund des Sturms ein Unfall verursacht wird, ab. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Ast abbricht und das Auto in den Baum gelenkt wird und somit ein Schaden entsteht. Egal, ob Teil- oder Vollkasko, die meisten Versicherungsnehmer haben eine Selbstbeteiligung vereinbart. Diese muss selber bezahlt werden.

Tipp: Teilkaskoschaden einreichen

Bei einem Schaden, der aus einem Sturm resultiert, kann dieser zunächst einmal stets als Teilkaskoschaden eingereicht werden. Beim Wetterdienst ist es möglich, sich nachträglich bezüglich der Windgeschwindigkeiten zu informieren. Doch das Versicherungsunternehmen kann nicht fordern, dass Autofahrer diese vor Ort ermitteln. Im Falle eines Schadens durch einen Sturm erfolgt eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, sodass die Versicherungsbeiträge in den nächsten Jahren ansteigen. Je nach Ausmaß kann es daher auch sinnvoll sein, die Kosten selber zu übernehmen. Anders verhält es sich, wenn ein Rabattschutz vereinbart wurde. In der Teilkasko gibt es keine Rückstufung.

Zusammenfassung

Umgestürzte Bäume können verheerende Schäden am Auto anrichten. Inwiefern die Kosten übernommen werden, ist davon abhängig, welcher Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Die Teilkasko leistet ab der Windstärke 8, die Vollkasko bereits früher und zudem bei durch den Sturm verursachten Unfällen. Haftpflichtversicherte müssen die Kosten bei Sturmschäden selber übernehmen.

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