Immer wieder kommt es vor, dass Spiegel an Fahrzeugen abgerissen, Antennen abgeknickt, der Lack zerkratzt oder Reifen durchstochen werden. Besonders in Großstädten und Ballungsgebieten werden jährlich viele Tausend Anzeigen wegen Vandalismus gestellt. Die Schäden sind nicht nur ärgerlich, sondern oftmals auch sehr teuer. Wer zahlt aber bei Vandalismusschäden, die an einem Fahrzeug entstanden sind?
Vandalismus ist eine Straftat, die mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird
Nicht jeder hat die Möglichkeit, seinen VW Golf oder seinen Audi A5 über Nacht in der Garage abzustellen. Wird ein Schaden, der durch Vandalismus entstanden ist entdeckt, ist der Ärger erst einmal sehr groß. Nach der Entdeckung sollten Autofahrer zuerst die Beweise sichern. Dazu zählt zum Beispiel das Fotografieren der Schäden. Zudem sollte erfasst werden, in welchem Zeitraum der Schaden entstanden ist. Bei jedem Schaden sollte auf jeden Fall die Polizei verständigt werden. Es handelt sich dabei um eine Sachbeschädigung, die mit Geld- oder sogar mit Haftstrafen geahndet werden kann. Die Polizei nimmt, wenn keine Zeugen vorhanden sind, die den Täter erkannt haben, eine Anzeige gegen unbekannt auf.
Eine Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden nicht auf
Kann der Täter von der Polizei ermittelt werden, muss er selbstverständlich für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Strafe, die von einem Gericht verhängt wird, muss separat gezahlt oder auch verbüßt werden. Kann kein Täter ermittelt werden, kommt im besten Fall die Fahrzeugversicherung für den entstandenen Schaden auf. Gezahlt wird allerdings nur, wenn eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug besteht. Die Versicherer bieten auch Teilkaskoversicherungen an, die Schäden durch Vandalismus einschließen. Autofahrer, die nur eine Haftpflichtversicherung haben, bleiben auf ihrem Schaden sitzen und müssen selbst für die Reparaturkosten aufkommen.
Nicht alle Schäden werden von der Versicherung übernommen
Nach der Anzeige bei der Polizei sollte der geschädigte Autofahrer den Schaden seiner Versicherung melden. Die Schadensmeldung sollte am besten innerhalb von einer Woche bei der Versicherungsgesellschaft eingehen. Die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherungen kommen in der Regel umgehend für die entstandenen Schäden auf, wenn kein Täter ermittelt werden konnte. Zu den Schäden, die von den Versicherungsgesellschaften übernommen werden, zählen demoliertes Blech, zerkratzter Lack sowie auch Schäden, die durch Brandstiftung entstanden sind. Abgerissene Spiegel zertrümmerte Scheinwerfer oder Scheiben werden in der Regel auch ersetzt. Zerstochene Reifen werden von den meisten Versicherungen allerdings von der Erstattung ausgeschlossen.
Ein gemeldeter Schaden kann höhere Versicherungsbeiträge zur Folge haben
Wer an seinem Fahrzeug kleinere Schäden hat, kann diese auch in Eigenregie reparieren. Dies hat für den Versicherungsnehmer auch finanzielle Vorteile. Wird der Versicherungsgesellschaft ein Schaden gemeldet, wird der Versicherungsnehmer in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Höhere Versicherungsbeiträge in der Zukunft sind die Folge. Ähnliches gilt bei einer hohen Selbstbeteiligung. Ist der Schaden gering, sollte der Versicherungsnehmer vor dem Melden des Schadens genau nachrechnen.