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Onlinezulassung für PKWs

08. September 2019 | Veröffentlicht in News

Ab Oktober 2019 ermöglichen deutsche Kfz-Zulassungsbehörden Umschreibungen und Neuzulassungen von PKWs über Onlineportale. Voraussetzungen sind Online-Ausweisfunktionen und zum Teil Bescheinigungen mit ab 2015 ausgestellten Sicherheitscodes. Mit ausgedruckten Zulassungsbescheiden dürfen Fahrzeugbesitzer nach der Onlinezulassung häufig direkt losfahren.

Umschreibung und Neuzulassung über Onlineportale ab Oktober

Obwohl das Projekt i-Kfz bereits im Januar 2015 startete, waren zunächst nicht alle Arten von Zulassungsanträgen über die bereitgestellten Onlineportale möglich. Am Anfang durften Fahrzeughalter ein Auto im Internet lediglich abmelden. Seit Oktober 2017 besteht dank i-Kfz darüber hinaus die Gelegenheit, online eine Wiederzulassung zu beantragen. Dabei ist es aber bisher eine zwingende Notwendigkeit, dass derselbe Fahrer im identischen Zulassungsbezirk diesen Antrag ohne eine Veränderung des alten Kennzeichens stellt. Die Vorbereitungen für die dritte Stufe des Projekts begannen im Januar 2018 mit der Einführung einer neuen “Zulassungsbescheinigung Teil II”. Seit diesem Zeitpunkt werden die Bescheinigungen mit einem Sicherheitscode ausgestellt.

Ab dem 1. Oktober 2019 erhalten Autobesitzer in Deutschland die Möglichkeit, auch Wiederzulassungen mit anderen Voraussetzungen und sogar eine Umschreibung oder eine Neuzulassung unter bestimmten Bedingungen über das Internet in die Wege zu leiten. Neue Fahrzeughalter dürfen dann ein umgeschriebenes Auto im direkten Anschluss an eine erfolgreiche Onlinezulassung in Betrieb nehmen. Portale stehen zukünftig für diese Zulassungsanträge rund um die Uhr zur Verfügung. Benutzer profitieren ortsunabhängig und ohne Wartezeiten von den den Vorteilen des Verfahrens.

Notwendige Unterlagen und Voraussetzungen für die Onlinezulassung

Deutsche Staatsbürger benötigen bei der Onlinezulassung grundsätzlich einen neuen Personalausweis mit einer aktiven Online-Ausweisfunktion. Für Menschen mit anderen Staatsangehörigkeiten besteht die Option, diese Funktion mit einem gültigen elektronischen Aufenthaltstitel zu verwenden. Als Alternative zu einem geeigneten Kartenlesegerät zum Ausweis ist ein Android-Smartphone mit der sogenannten “AusweisApp2” während der Onlinezulassung nutzbar. Wer eine Neuzulassung beantragt, braucht zugleich die “Zulassungsbescheinigung Teil II” mit Sicherheitscode und eine elektronische Versicherungsbestätigung.

Vor einer Umschreibung ist der “Teil I” der Bescheinigung mit dem dazugehörenden Code ebenfalls zwingend erforderlich. Die Onlinezulassung eines gebrauchten Fahrzeugs lässt sich nur abschließen, wenn die bisherige Zulassung nach dem Beginn des Jahres 2015 erteilt wurde und das Auto mit einer gültigen Hauptuntersuchung schon angemeldet ist. Eine weitere Voraussetzung für die direkte Ausstellung eines vorläufigen Zulassungsbescheids bleibt die Kennzeichenmitnahme.

Ablauf der Onlinezulassung für Fahrzeuge

Während der Beantragung einer Onlinezulassung über das Portal der verantwortlichen Zulassungsbehörde werden mehrere Informationen aus den genannten Unterlagen abgefragt. Zudem sind Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer, das bisherige Kennzeichen und eventuell die Fahrzeug-Identifizierungsnummer Pflichtangaben. Die zuständigen Zulassungsbehörden akzeptieren bei der Begleichung von fälligen Gebühren verschiedene Onlinebezahlungssysteme. Mit einem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsbescheid dürfen Fahrzeughalter in vielen Fällen sofort fahren. Zulassungsbescheinigungen versenden die Behörden per Post.

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