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Für diese Vergehen zahlen auch Radfahrer ein Bußgeld

02. Oktober 2020 | Veröffentlicht in Tipps

Radfahren tut der Gesundheit und dem Wohlbefinden gut. Daran besteht kein Zweifel. Doch damit es sicher ist, gilt es, genau wie beim Autofahren, einige Regeln zu beachten. Bei welchen Vergehen laut der Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld gerechnet werden muss, erläutert der folgende Ratgeber.

Für diese Vergehen zahlen Radfahrer ein Bußgeld

Die Straßenverkehrsordnung sorgt auch beim Fahrradfahren dafür, dass es durch die Einhaltung verschiedener Verkehrsregeln sicher ist. Bei diversen Vergehen drohen ein Bußgeld oder sogar ein Punkt in Flensburg. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, wird daneben möglicherweise hoher Schadensersatz fällig. Radfahrer sollten auf folgendes achten:

Auf dem Fußweg fahren

Viele Fahrradfahrer fühlen sich auf den Straßen sehr unsicher. Fehlen entsprechende Radwege, weichen sie gern einmal auf den Fußgängerweg aus. Doch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist Rad fahren in der Regel nicht erlaubt. Hier droht ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro. Das Gleiche gilt in Fußgängerzonen. Eine Ausnahme bilden Kinder bis acht Jahre. Sie müssen aufgrund der Sicherheit auf dem Gehweg fahren. Kinder bis zehn haben die freie Wahl.

Rechtsfahrgebot

Erwachsene müssen die Fahrbahn benutzen und das Rechtsfahrgebot befolgen. Wer auf der linken Seite mit dem Rad fährt, zahlt ein Bußgeld von 15 bis 20 Euro und bei einem Unfall trägt er eine Teilschuld.

Fußweg und anschließender Unfall

Wer unerlaubt auf einen Fußweg fährt und beim anschließenden Benutzen der Straße mit einem Auto zusammenstößt, muss einen Großteil der Kosten für den Schaden selber tragen. Der Grund ist, dass Radfahrer auf der Straße besser erkennbar sind. Erscheint ein Fahrrad plötzlich seitlich vom Radweg aus auf der Straße, sind viele Autofahrer darauf nicht vorbereitet. Das Unfallrisiko ist höher.

Nebeneinander fahren

Auf der Straße müssen Radfahrer in der Gruppe einzeln hintereinander fahren. Nur, wenn der Verkehr nicht behindert wird, ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren. Ansonsten werden 30 Euro fällig, wenn es zum Unfall kommt. Das Fahren ohne Licht kostet 20 Euro.

Fahrradweg – wann verpflichtend?

Benutzungspflichtige Radwege sind an einem runden Schild erkennbar. Darauf ist auf blauem Hintergrund ein weißes Fahrradsymbol abgebildet. Ein weißes, viereckiges Schild mit einem schwarzen Fahrradsymbol und der Aufschrift “frei”, steht für einen Gehweg. Hier darf ganz nach Wunsch mit dem Rad gefahren werden.

Ampeln beachten

Die allgemeinen Verkehrsampeln müssen beachtet werden. Auf Radwegen gilt, falls vorhanden, die Radfahrerampel. Seit April 2020 gilt die bestehende Grünpfeilregelung auch für Fahrradfahrer, die aus einem Radweg oder Radfahrstreifen heraus rechts abbiegen möchten. Sie müssen, genau wie Autofahrer, kurz anhalten, und dürfen dann bei Rot abbiegen.

Mit dem Rad über eine rote Ampel fahren

Wer bei Rot über eine Ampel fährt, gefährdet sich selber und andere Verkehrsteilnehmer. Dies wird daher mit einem Bußgeld von mindestens 60 bis 160 Euro und einem Punkt in der Flensburger Kartei geahndet, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Alkohol und Telefonieren

Alkoholisierte Radler müssen bereits ab 0,3 Promille eine Geldbuße befürchten, wenn es zu einem Unfall kommt. Ab 1,6 Promille kann der Betroffene vor Gericht angeklagt werden. Dies kostet eventuell den Führerschein. Auf dem Rad ist es nur mit Freisprechanlage erlaubt, zu telefonieren. Sonst droht ein Bußgeld von 25 bis 55 Euro.

Fazit

Fahrradfahrer müssen sich im Straßenverkehr, genau wie Autofahrer, an gewisse Vorschriften halten, die die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Dadurch soll die Sicherheit gewahrt werden. Wer die Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld.

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