Es besteht kein Zweifel – Deutschlands Straßen sind in einem schlechten Zustand. Staus, Baustellen und Schlaglöcher reihen sich dicht an dicht. Doch wer zahlt eigentlich, wenn durch ein Schlagloch ein Schaden am Auto entsteht?
Wie entstehen Schlaglöcher?
Schlaglöcher sind schnell entstanden. Insbesondere nach einem kalten Winterhalbjahr wie 2020/2021. Teilweise stieg das Thermometer tagsüber nicht über -20 Grad. Da die Verkehrswege hierzulande ohnehin marode sind, dringt Flüssigkeit durch die Risse auf der Fahrbahn in den Asphalt ein. Die tiefen Temperaturen lassen das Wasser gefrieren, sodass es sich ausdehnt. Folglich wölbt sich der Asphalt und im Frühjahr, nachdem das Eis auftaute, genügt eine geringe Belastung, um den Asphalt einstürzen zu lassen.
Risiken bei der Fahrt über Schlaglöcher
Beim Passieren eines Schlagloches federt das darüberfahrende Rad plötzlich aus, um anschließend wieder einzufedern. Hierbei können die Federn oder Stoßdämpfer lädiert werden. Der Fahrer bemerkt meist nur einen dumpfen Schlag oder ein Ruckeln. Zudem ist es möglich, dass Rad oder Reifen sowie der Unterboden des Fahrzeugs beschädigt werden. Das größte Gefahrenpotenzial bergen Kurven, in denen sich Schlaglöcher befinden. Ungeübte Kraftfahrer verlieren die Kontrolle über ihr Auto und verursachen Unfälle mit teils schweren Verletzungen. Demnach stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Kosten aufkommt.
Wer zahlt den Schaden?
Grundsätzlich ist die jeweilige Stadt, Kommune, der Bund, die Gemeinde beziehungsweise die Verwaltungskörperschaft für den ordnungsgemäßen Zustand der Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Sie unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht.
Trotzdem ist es mitunter äußerst aufwendig und kompliziert, den durch ein Schlagloch entstandenen Schaden am Fahrzeug von den zuvor genannten Institutionen ersetzt zu bekommen.
Das liegt daran, dass die Beweispflicht beim Geschädigten liegt. Dieser muss nachweisen, dass exemplarisch die Stadt ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Konkret müsste grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Letzteres ist so gut wie ausgeschlossen. Um grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen, ist es von herausragender Bedeutung, sofort nach der Fahrt durch ein Schlagloch anzuhalten. Anschließend sollten Fotos von den Beschädigungen und dem Zustand der Straße inklusive dem Schlagloch angefertigt werden. Sofern möglich, kann dieses mit einem handelsüblichen Metermaß vermessen werden.
Wies kein Verkehrszeichen auf den schlechten Straßenzustand hin, gilt es auch dies zu dokumentieren. Prinzipiell ist es empfehlenswert, die Polizei zu verständigen und auf eine Protokollaufnahme zu bestehen. Falls sich weitere Fahrzeugführer über das Schlagloch ärgerten, macht es Sinn, die Personalien auszutauschen.
Darüber hinaus muss der Geschädigte belegen, dass er mit einem dem Fahrbahnzustand angemessenen Tempo die Örtlichkeit passierte und mit den Straßenschäden nicht rechnen konnte.
Sofern die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen die Unkosten. Allerdings ist mit einer Hochstufung zu kalkulieren.