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Ummelden des Autos beim Umzug - Was ist zu beachten?

25. Dezember 2019 | Veröffentlicht in Tipps

Wer in eine andere Stadt umzieht, muss vieles erledigen. Dazu gehört es auch, das Auto umzumelden, denn es benötigt ein neues Kennzeichen. Nachfolgend kommen gute Tipps, wie dies funktioniert, wo und wann die Ummeldung erfolgen muss und was Autofahrer dafür benötigen. Daneben wird erläutert, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Auto beim Umzug ummelden – wann und wo ist dies möglich?

Innerhalb der gleichen Stadt müssen nur die Papiere umgeschrieben werden. Autofahrer, die hingegen in eine andere Stadt ziehen, brauchen für ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen. Das heißt, sie müssen es spätestens nach einigen Wochen bei der zuständigen Zulassungsstelle am neuen Wohnort ummelden. Sonst droht ein Bußgeld. Die Auslegung der genauen Frist liegt im Ermessen der Behörde. Wer längere Wartezeiten vermeiden möchte, sollte im Vorfeld einen Termin vereinbaren. Dies wird oftmals online angeboten. Daneben ist es möglich, die Ummeldung im Einwohner- und Bürgeramt durchführen zu lassen, denn hier wird auch die Adresse im Personalausweis und Reisepass geändert. Dies erspart den zusätzlichen Weg zur Kfz-Zulassungsstelle. Viele Städte und Kommunen bieten diesen Service an. Eine Voraussetzungen für die Ummeldung ist, dass keine Schulden bezüglich einer früheren Kfz-Zulassung oder Kfz-Steuer bestehen.

Guter Tipp:

Im Jahr 2015 wurde eingeführt, dass alte Nummernschilder bei einem Umzug ihre Gültigkeit behalten. Dies hat Vorteile in Bezug auf die Kosten, denn dadurch entfallen die Ausgaben für ein Neuprägen der Schilder.

Welche Unterlagen werden für die Ummeldung des Wagens benötigt?

- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigungen I und II)
- Personalausweis, alternativ Reisepass mit Meldebescheinigung zur Identifikation der eigenen Person
- Versicherungsbescheinigung (eVB)
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung, beispielsweise DEKRA oder TÜV
- SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer einziehen zu können

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) fungiert für die Zulassungsbehörde als Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist. Sie hat die Doppelkarte abgelöst. Mit einer schriftlichen Vollmacht ist es möglich, die Ummeldung von einem Vertreter vornehmen zu lassen, der sich vor Ort ausweisen muss. Die Ummeldung des Autos kostet etwa 50 Euro. Soll es ein bestimmtes Nummernschild sein, sind die Gebühren je nach Ort um zehn bis 20 Euro teurer. Neue Kennzeichen kosten je Paar circa 35 Euro. Eine Ummeldung ist lediglich möglich, wenn das Fahrzeug bereits auf einen Halter angemeldet ist, entweder man selber oder eine andere Person. Ansonsten muss es angemeldet werden.

Zusammenfassung

Wer umzieht, muss sein Auto innerhalb weniger Wochen bei der für den neuen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle ummelden. Es ist möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten. Damit die Ummeldung auch tatsächlich stattfindet, müssen alle erforderlichen Dokumente mitgeführt werden. Die Frist für die Ummeldung regelt die Straßenverkehrsordnung, laut derer sie nach dem Wohnortwechsel zeitnah erfolgen muss. Als Faustregel gelten vier Wochen. Wird das Auto nicht umgemeldet, kann ein Bußgeld verhängt werden.

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