Ein blaues Schild, darauf zwei weiße Strichmännchen, die Ball spielen, und dahinter nähert sich ein Auto – wer kennt es nicht? Das Verkehrsschild zeigt laut Straßenverkehrsordnung eine “verkehrsberuhigte Zone an”, die auch als “Spielstraße” bezeichnet wird. An welche Regeln haben sich Autofahrer hier zu halten?
Kinder und Fußgänger haben Vorrang
Umgangssprachlich als “Spielstraße” bezeichnet soll eine verkehrsberuhigte Zone vor allem dazu dienen, Kinder und Fußgänger zu schützen. Da diese das Recht haben, hier die gesamte Straßenbreite zu nutzen, sind Autofahrer dazu angehalten, stets den Fußgängern und spielenden Kindern Vorrang zu gewähren. Diese Regel gilt auch für andere fahrende Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Motorradfahrer.
Das bedeutet: Im Zweifel müssen fahrende Verkehrsteilnehmer warten, wenn zum Beispiel ein Kind seinen Ball von der anderen Straßenseite retten will. Neben einer guten Portion Geduld gehört auch eine erhöhte Aufmerksamkeit zur Fahrt durch eine Spielstraße, falls Kinder plötzlich auf die Fahrbahn laufen. Fußgänger und Kinder müssen zwar darauf achten, Autofahrer nicht absichtlich zu behindern und eventuell den Weg frei zu machen, dürfen sich aber ansonsten auf der Straße frei bewegen.
Im Schritttempo unterwegs
Sobald das blaue Schild für den verkehrsberuhigten Bereich passiert wird, heißt es für Autofahrer: Runter vom Gas und zwar bis zur Schrittgeschwindigkeit. Da es unterschiedliche Gerichtsurteile zur maximalen Höhe der Schrittgeschwindigkeit gibt, ist ein Tempo von höchstens 10 km/h empfehlenswert, um auf der sicheren Seite zu sein. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Überholen von Autos sowie anderen Fahrzeugen, die langsamer unterwegs sind. Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung werden mit bis zu 280 Euro geahndet, inklusive eines Fahrverbots.
Umfasst die verkehrsberuhigte Zone mehrere Straßen, gilt die Vorfahrtregel rechts vor links. Nur wenn die Spielstraße endet und in eine Straße mit anderen Verkehrsregeln mündet, müssen Autofahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer die normale Vorfahrt beachten. Beim Missachten der Vorfahrtsregeln fällt ein Bußgeld von 25 Euro an.
Parken auf markierten Flächen
In einer verkehrsberuhigten Zone ist das Parken am Straßenrand grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es stehen speziell gekennzeichnete Flächen zur Verfügung. Diese sind allerdings in vielen Fällen für die Anwohner reserviert. Allerdings ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung gestattet, sofern die Spielstraße keine ausgewiesene Einbahnstraße ist.
Beim Falschparken erwischt? Dann droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wer jedoch nur eine kurze Haltepause einlegen will, um beispielsweise das Auto zu be- oder entladen, darf das in einer verkehrsberuhigten Zone tun. Wichtig hierbei: Kinder und Fußgänger dürfen dadurch nicht behindert oder gar gefährdet werden.