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Die wichtigsten Infos zum Motorradführerschein

28. Dezember 2019 | Veröffentlicht in Infos

Motorradfahren macht Spaß und bedeutet für viele ein großes Gefühl der Freiheit, doch im Vorfeld muss erst einmal der Motorradführerschein bestanden werden. Es gibt verschiedene Arten und Führerscheinklassen, die unterschiedliche Anforderungen an das Bike und den Besitzer haben. Was es rund um den Motoradführerschein zu wissen und zu beachten gibt, wird nachfolgend erläutert.

Motorradführerschein – die Voraussetzungen

Die grundsätzlichen Voraussetzungen ähneln denen für das Auto: Es ist nötig, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, um die Grundlagen zum Retten und Lagern von Unfallverletzten zu erlernen, und einen Sehtest zu bestehen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Ein Nachweis kann beispielsweise beim Optiker oder Augenarzt erfolgen. Muss eine Brille getragen werden, ist dies mittels Sehtest-Bescheinigung vorzuzeigen. Daneben sind eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden und das Bestehen der Fahrprüfung erforderlich. Bei der schriftlichen Führerscheinprüfung handelt es sich meistens um einen Multiple-Choice-Bogen. Hierbei darf eine vorgegebene Anzahl von Fehlerpunkten nicht überschritten werden, um sie zu bestehen, das heißt, nicht wiederholen zu müssen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (A2-Führerschein) und bei den Klassen AM und A1 16 Jahre.

Die verschiedenen Führerscheinklassen

Der unbegrenzte Motorradführerschein berechtigt dazu, alle offenen Motorräder, Quads und Trikes zu fahren. Bei geringerem Mindestalter können davor die Klassen A1, A2 und AM erworben werden. Wer sich für den A-Führerschein entscheidet, kann frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen und den Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Hierbei ist folgendes wichtig:

- Wohnsitz in Deutschland
- Personalausweis zur Identifizierung und zum Nachweis des Wohnorts
- bei einer Erstausstellung biometrisches Passfoto

Bei der Klasse A muss der Teilnehmer ein Mindestalter von 24 Jahren aufweisen. Wer schon seit zwei Jahren über einen Motorradführerschein der Klasse A2 verfügt, muss nur 20 Jahre alt sein. Bei den Ausbildungsfahrten und der praktischen Führerscheinprüfung muss bei den Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2 und AM geeignete Motorradschutzbekleidung getragen werden. Der Motorradhelm muss nach ECE-R 22/05 geprüft sein und daneben ist es wichtig, dass die Protektoren eine CE-Prüfung haben.

- AM: 50er-Klasse (Mopeds, Mokicks und Roller), maximal 45 km/h und 50 ccm
- A1: für Leichtkrafträder mit einer Motorleistung von bis zu maximal 11 kW und einem Hubraum von 125 cm³
- A2: kleine Motorräder bis zu 35 kW
- A: Krafträder oder Zweiräder mit einem Hubraum von über 50 cm³

Die Erweiterung des Führerscheins A1 auf A kann lediglich über einen Zwischenschritt der Führerscheinklasse A2 erfolgen.

Zusammenfassung

Wer ein Motorrad fahren möchte, muss im Vorfeld den Motorradführerschein bestehen. Dabei muss berücksichtigt werden, welche Motorrad-Klasse angestrebt wird. Nicht jedes Bike eignet sich für jeden Schein. Es gibt 4 Führerscheinklassen, die dazu berechtigen, unterschiedliche Krafträder zu fahren. Mit vollendetem 24. Lebensjahr kann der Führerschein der Klasse A erworben werden. Beim Stufenführerschein handelt es sich um die leistungsverringerte Klasse A2. Die Klasse A1 kann bereits mit 16 Jahren absolviert werden und berechtigt das Führen von Kleinkrafträdern.

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