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Sicherheitsabstand: Regeln, Punkte & Abstandsmessung

04. Juli 2020 | Veröffentlicht in Infos

Nicht wenige Autofahrer unterschätzen, wie wichtig der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. Um Unfälle zu vermeiden, sollte ein geschwindigkeitsabhängiger Sicherheitsabstand eingehalten werden. Nur wenn der Ausstand zum Vordermann groß genug ist, kann das eigene Fahrzeug bei einer plötzlichen Vollbremsung des Vordermanns noch sicher zum Stehen gebracht werden. Wie groß der Sicherheitsabstand sein sollte, zeigt der folgende Beitrag.

Sicherheitsabstand innerorts und außerhalb von Ortschaften

Der Gesetzgeber nennt keine konkreten Meterangaben für den Sicherheitsabstand. In § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist lediglich vorgegeben, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug groß genug sein muss, dass auch bei einer plötzlichen Vollbremsung noch hinter diesem Fahrzeug angehalten werden kann.

Allgemein hat sich die Faustregel “Sicherheitsabstand gleich halber Tacho” eingebürgert. Das bedeutet beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h muss der Abstand zum Vordermann 50 m betragen. Innerorts kann bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h der Abstand etwas geringer sein. Hier gilt es, 3 Wagenlängen oder 15 m Abstand zum Vordermann einzuhalten.

Wann droht bei einem Abstandsverstoß ein Bußgeld?

Bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km pro Stunde werden Abstandsverstöße mit einem Bußgeld von 25 Euro geahndet. Die Faustregel Abstand gleich halber Tacho ist bei höheren Geschwindigkeiten über 80 km/h die Grundlage für die Berechnung des Bußgeldes. Diese Bußgelder sind nach Zehntel (1/10) vom halben Tachoabstand gestaffelt. Beträgt der Abstand weniger, als 5/10 des Mindestabstandes wird ein Bußgeld fällig. Zum Beispiel, wenn bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h der Abstand weniger als 25 m, also der Hälfte des Mindestabstandes von 50 m beträgt.

Wann drohen Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot?

Punkte in Flensburg gibt es, wenn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachoabstands beträgt. In diesem Fall ist zusätzlich ein Bußgeld von 75 Euro fällig. Kraftfahrer, die mit mindestens 100 km pro Stunde unterwegs sind und der Abstand zum Vordermann beträgt nur noch 3/10 oder weniger des halben Tachoabstands, müssen mit einem Fahrverbot rechnen und ein Bußgeld von 160 Euro bezahlen

Wie wird der Abstand kontrolliert?

Am bekanntesten ist die Abstandsmessung mit Kameras von Autobahnbrücken. Dabei werden Standbilder oder Videoaufnahmen angefertigt, die eine genaue Ermittlung des Abstandes ermöglichen. Seit einigen Jahren führt die Polizei auch Abstandsmessungen während der Fahrt durch. Über einen längeren Streckenabschnitt werden bei gleichmäßiger Geschwindigkeit Videos von einem hinter dem Polizeifahrzeug fahrenden Kraftfahrzeug aufgezeichnet. Nicht zuletzt dürfen Polizeibeamte auch schätzen, ob der Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen unterschritten wurde. Wenn ein hohes Bußgeld oder Punkte in Flensburg drohen, kann es manchmal sinnvoll sein, einen Sachverständigen mit der Überprüfung zu beauftragen und dem Bußgeldbescheid zu widersprechen.

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