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© Young woman standing by the damaged car after a car accident - halfpoint

Unfall mit Fahrerflucht - Wer kommt dafür auf?

02. Oktober 2019 | Veröffentlicht in Infos

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, sind sowohl der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs, als auch der Verursacher des Unfalls gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ort zu bleiben, bis der Unfall ordnungsgemäß der herbeigerufenen Polizei geschildert wurde. Doch wer trägt eigentlich die Kosten, wenn der Verursacher Fahrerflucht begangen hat?

Unfall mit Fahrerflucht – das gilt es zu beachten

Ein Unfall im Straßenverkehr ist schnell geschehen: Wer beim Einparken auf dem Parkplatz ein anderes Auto streift, muss laut Gesetz darauf warten, dass der Besitzer des Fahrzeugs zu seinem Auto zurückkehrt. Wer dies nicht tut, begeht Fahrerflucht und somit eine ernstzunehmende Straftat, die massive Konsequenzen nach sich ziehen kann. Was viele nicht wissen: Selbst wer einen Zettel mit der eigenen Adresse und der Telefonnummer unter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs festklemmt, begeht Fahrerflucht, da er nicht auf den Besitzer gewartet hat. Eine halbe Stunde Wartezeit sollte der Unfallverursacher auf jeden Fall einkalkulieren, anschließend sollte die Polizei verständigt werden.

So handeln Sie im Falle einer Fahrerflucht

Wenn Sie zu Ihrem beschädigten Auto zurückkehren und feststellen, dass der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, sollten Sie schnellstmöglich die Polizei kontaktieren, welche wiederum einen oder mehrere Beamte zum Unfallort rausschickt. Schildern Sie diesen den Sachverhalt und erstatten Sie im Idealfall Anzeige gegen Unbekannt. Nehmen Sie darüber hinaus unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung auf, um dieser den Vorfall zu schildern. Reichen sie hier zudem ein Gutachten zwecks Schadenseinschätzung ein, welches Sie sich in jeder Kfz-Werkstatt erstellen lassen können.

Unfall mit Fahrerflucht: Wer trägt die Kosten?

Wenn sich der Unfallverursacher still und heimlich aus dem Staub gemacht hat, kann es passieren, dass Sie vorerst auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben – und zwar so lange, bis der Unfallverursacher ausfindig gemacht wurde. Probleme könnte es aber auch dann geben, wenn der Verursacher tatsächlich identifiziert wurde – nämlich dann, wenn dieser keinen Versicherungsschutz hat oder er in finanziellen Problemen steckt und die Kosten somit nicht zeitnah übernehmen kann.

Ihre eigene Versicherung wird den Schaden übrigens nicht übernehmen – zumindest dann nicht, wenn Sie über eine Teilkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug verfügen. Im Falle einer vorliegenden Vollkaskoversicherung werden die Kosten für den entstandenen Schaden hingegen übernommen, in welcher Höhe entscheidet allerdings der Selbstbeteiligungssatz.
Doch auch bei einer Vollkaskoversicherung ist es nicht immer von Vorteil, den Schaden übernehmen zu lassen, da der eigene Grundbeitrag hierdurch deutlich ansteigen kann. Insbesondere kleinere Schäden, deren Beseitigung nicht allzu teuer ausfällt, sollten daher lieber selbst übernommen werden – natürlich nur dann, wenn der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden kann.

Abschließend noch ein Tipp

Für den Fall, dass Ihnen selbst die Mittel zur Reparatur eines größeren Schadens fehlen, erweist sich die Verkehrsopferhilfe für Fahrerfluchtopfer als empfehlenswerte Anlaufstelle. Das Unternehmen greift Unfallopfern ohne Selbstverschuldung häufig unter die Arme, damit diese nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben.

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