Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich! Tel.: +49(0)89 74 83 59-10

© Öffentlicher Parkplatz in der Stadt - duallogic

Zugeparkt - Wann ist Selbsthilfe erlaubt?

18. März 2020 | Veröffentlicht in Infos

In vielen Städten Deutschlands ist es alles andere als einfach, einen Parkplatz zu finden. Richtig frustrierend wird die Sache allerdings, wenn man zwar fündig geworden ist, andere Verkehrsteilnehmer das eigene Auto aber dann einparken. In solchen Fällen ist es vor allem wichtig, die Ruhe zu bewahren. Einfach das Recht selbst in die Hand zu nehmen, ist keine gute Idee.

Das Ordnungsamt oder die Polizei hilft

Tatsächlich ist in der Regel die einzige Möglichkeit, sich aus der ungewollt permanenten Parksituation zu befreien, das Ordnungsamt oder die Polizei anzurufen. Diese sind in der Lage, den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Je nach Situation wird dann entschieden, ob das Fahrzeug abgeschleppt wird oder nicht. Der große Vorteil dabei ist, dass in diesem Falle der Falschparker die Kosten tragen muss, während man selbst rechtlich abgesichert ist.

Keine gute Idee ist es dagegen, in Eigeninitiative einen Abschleppdienst zu rufen. Da es sich um fremdes Eigentum handelt, können Privatpersonen andere Autos nicht einfach abschleppen lassen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn sich jemand entscheidet, dem Falschparker beispielsweise durch eine Parkkralle eine Lektion zu erteilen. Dies kann am Ende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und durchaus teuer werden.

Etwas anders sieht die Sache, wenn es sich bei dem Parkplatz um Privatgelände handelt. Wer auf seinem eigenen Grund und Boden eingeparkt wird, hat das Recht, das Fahrzeug des Verursachers entfernen zu lassen. Die Kosten muss man allerdings erst einmal selbst tragen. Inwiefern es zu einer Erstattung kommt, wird dann oft in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung entschieden. Aus diesem Grund lohnt sich ein Abschleppdienst daher meist nur, wenn das eigene Auto wirklich sehr dringend benötigt.

Trotzdem ausparken?

Auch wenn nur sehr wenig Platz vorhanden ist, versuchen in manchen Situationen Betroffene trotzdem ein Ausparkmanöver. Dies kann durchaus funktionieren. Gerade beim seitlichen Ausparken reichen meist schon ein paar Zentimeter Platz. Wichtig ist jedoch ein sehr vorsichtiges Vorgehen, idealerweise mit der Unterstützung eines Helfers, der Anweisungen gibt.

Zu beachten ist aber, dass dabei keine Schäden an anderen Fahrzeugen entstehen dürfen. Andernfalls muss der Verursacher für diese aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man eingeparkt wurde oder nicht. Auch wenn der Helfer ein Fehler macht, ist der Fahrer für den Schaden haftbar.

Ruhe bewahren

Die eigene Ruhe zu bewahren und besonnen zu agieren, ist generell die beste Vorgehensweise, wenn man eingeparkt wurde. Frust hilft in keinem Falle weiter. Selbst lautes Hupen, in der Hoffnung, dass dies den Fahrer des Autos anlockt, ist nicht zu empfehlen. Der Verkehrsordnung zufolge darf nur in Gefahrensituationen gehupt werden, andernfalls droht ein Bußgeld.

Sie haben Fragen, oder benötigen Hilfe? Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon: +49(0)89 74 83 59-10